guten Morgen!
Bei einer Zustellung von RA zu RA per Telefax (EB wurde über beA nicht abgegeben) was muss ich da alles mitschicken.
Wir haben die Ausfertigung samt Anlagen und eine Abschrift vom Gericht bekommen (allerdings nur leicht zusammen getackert, da haben sich Blätter schon gelöst)
Kann mir hier jemand ganz kurzfritig helfen.
Beste Grüße...
Vollziehung einer EV - Zustellung von Anwalt zu Anwalt per Telefax
- Tigerle
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Wenn er es schon per beA nicht abgibt, was erhoffst Du Dir da per Fax? Wenn er es wieder nicht abgibt, bist Du so weit wie vorher. Wenn er auf die Erinnerung, dass er das EB abgibt nicht reagiert, würde ich es per GVZ zustellen lassen.
- paralegal6
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Hm, wie willst du die faxen ohne sie auseinander zu nehmen? Höchstens kopieren und Kopie faxen. Wird aber wie schon in #3 gesagt nichts bringen (ziemlich wurscht ob das "leicht" zusammengetackert ist, eine Ausfertigung nimmt man nicht auseinander) bliebe nur Abschrift faxen
- paralegal6
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Zu dem Versand via beA, den 195 ZPO verstehe ich so, dass der elektronische Datensatz bereits den Zugang nachweist? eEB muss natürlich abgegeben werden, vielleicht ist der Kollege im Urlaub?
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das mit dem Fax hat sich nun erledigt. Es geht nun alles per GVZ.. der Gegner meint das nicht korrekt zugestellt wurde, weil eine Anlage nicht signiert sei oder so ähnlich, mein Chef versucht es zu klären.
Danke euch trotzdem.
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- paralegal6
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Anlagen werden auch nicht signiert