Mandantin ist arbeitslos, kann die Sicherheitsleistung gar nicht erbringen. Mandantin will Berufung einreichen, gleichzeitig vorläufige Einstellung der ZV. Problem: Unter Bewilligung von PKH.
Ich bin mir über die jetzige Vorgehensweise unsicher:
Berufungsschrift und Berufungsbegründung schon fertigstellen, als Entwurf mit PKH Antrag einreichen. Wie mache ich das aber mit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung? Kann ich das erstmal weglassen, bis der Räumungstermin festgelegt ist oder muss ich das schon in die Anträge mit reinnehmen? Mache ich den Antrag isoliert oder in die Berufungsanträge direkt schon mit rein? Ist das nicht problematisch, wenn über den PKH-Antrag noch nicht entschieden wurde? Was, wenn die ZV eingeleitet wird, bevor über den PKH-Antrag entschieden wird? Und es ist ja umstritten, ob 712 in der Berufungsinstanz nachgeholt werden kann. Wie und wann müsste ich denn diesen Antrag stellen, wenn er denn gestellt werden könnte?
Wie kann ich das alles unter einen Hut bekommen, ich finde hierzu leider keinerlei Muster. Hat jemand einen Tipp für mich, wo ich solch ein Muster finden kann? Ich finde in den Kommentaren zu den einzelnen Themen zwar was, aber nicht, wie ich alles zusammen bewerkstelligen kann....
Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin echt verwirrt.
