Fälle zum Kündigungsschutzgesetz

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Benutzeravatar
Princesss1988
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 05.12.2008, 10:01
Wohnort: Vechelde
Kontaktdaten:

#1

11.03.2009, 17:28

Hey Leute,
ich hab hier eine Frage, bei der ich nicht weiter komme:

In der Maschinenfabrik Bergmann KG müssen aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen zwei von fünf Mitarbeiterinnen entlassen werden. Komplementär Bergmann möchte eine begründete Entscheidungshilfe. Es sind u.a. folgende Mitarbeiterinnen bei ihm beschäftigt:

a) Frau Adler ist 48 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Sie arbeitet seit 26 Jahren in der Fabrik.

b) Frau Binder ist vor einem Jahr eingestellt. Sie ist 20 Jahre und ledig.

c) Frau Christ, 32 Jahre alt, hat vor 5 Jahren ihre Beschäftigung in der Fabrik aufgenommen. Sie ist verheiratet und kinderlos.

d) Frau Dach ist sei 11 Jahren bei der Bergmann KG beschäftigt. SIe ist 31 Jahre alt und alleinerziehende Mutter von drei Kindern.

e) Frau Elle ist seit zwei Jahren in der Maschinenfabrik tätig. Sie ist schwerbehindert, 24 Jahre und unverheiratet.

Aufgabe: Begründen Sie, welche Mitarbeiterinnen entlassen werden sollten.

Also meiner Meinung nach Frau Binder, b), da sie am kürzesten in der Fabrik arbeitet und keine Kinder zu versorgen hat.
Ich schwanke jetzt zwischen Frau Christ, c), und Frau Elle, e)...
Allerdings ist ja Frau Elle schwerbehindert. Ich hab allerdings bis jetzt alle Bücher durchwälzt, die ich bei mir habe und nichts über einen Schutz für Schwerbehinderte gefunden...

Danke schonmal im Vorraus!!

LG
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
MaryK1984
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 10.12.2006, 18:53
Beruf: ReFa
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#2

11.03.2009, 18:59

Ich schließe mich an, dass Frau Binder am wenigsten schutzwürdig ist, wegen geringer Betriebszugehörigkeitszeiten und keinen Unterhaltspflichten.

Außerdem tendiere ich zu Frau Christ, da auch diese nur fünf Jahre im Betrieb beschäftigt ist.

Bzgl. Schwerbehindertenschutz:
"Die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern oder diesen gleichgestellten Arbeitnehmern bedarf gemäß § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Der Kündigungsschutz gilt nur für Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte, deren Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung länger als sechs Monate besteht."

Dieses Verfahren ist allerdings mehr als umständlich. Neben der Anhörung des Integrationsamtes muss hier nämlich zusätzlich auch noch der Betriebsrat angehört werden. Alles sehr zeitaufwändig.

Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte!
StineP

#3

11.03.2009, 19:36

Kann mich Mary nur anschließen. Tendiere ebenfalls zu Frau Binder und Frau Christ.
Benutzeravatar
Princesss1988
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 05.12.2008, 10:01
Wohnort: Vechelde
Kontaktdaten:

#4

12.03.2009, 14:35

Vielen lieben Dank an euch. Ihr habt mir echt weitergeholfen :thx


LG
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
Antworten