Kündigung

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Miss_Burns
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#1

09.12.2008, 13:25

:moin

Mensch Leute, die Prüfung für Personalwirtschaft steht an :nocomment

ich finde es so gemein, dass in den Skripten keine §§§ Angaben gemacht werden (man könnte es ja einfach haben)......ist sitze und lerne und lerne und lerne und finde einfach nicht die richtigen §§§ :ohmann

mein schöni ist vollgeklebt mit zetteln und ich finde einfach die richtigen Zeilen nicht. Zum Thema der Abwägungskriterien sind die Angaben total verstreut, so finde ich im § 1 KschG Dinge, die aber nicht relevant zu den Fragen sind. :ohnmacht

Der Interessenausgleich leuchtet mir auch nicht ein, denn wann kann man sagen, welche Interesse überwiegt? Ich finde es eine Frechheit zu sagen, ein jüngerer AN ist ehr zu kündigen als ein alter!!! Denn wenn immer der junge dran glauben muss, wie soll dieser dann eine ordentliche Zukunft aufbauen, klar ist es wichtiger ein Familienvater mit Kindern zu bevorzugen, aber dass zum regelfall zu machen finde ich total mieß. Also wie soll ich da ordentlich substantiieren, wenn ich die Interessenabwägung für mich total unverständlich ist.

Ich bin so aufgregt, dass ich nicht mal den § zu dem KschG. finde, der besagt, bei mehr als 10 AN stehen diese unter KSch!! :heul
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Olli1983
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#2

09.12.2008, 13:33

§ 23 KSchG... denke ich...
Zuletzt geändert von Olli1983 am 09.12.2008, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Curry
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#3

09.12.2008, 13:33

Also so ganz kann ich dir auch nicht helfen. Aber das hier:
Ich bin so aufgregt, dass ich nicht mal den § zu dem KschG. finde, der besagt, bei mehr als 10 AN stehen diese unter KSch!!
findest du in § 23 KSchG. Es sind jetzt übrigens nur 5 Arbeitnehmer.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Miss_Burns
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#4

09.12.2008, 13:41

:thx

wollte gerade schon meinen Chef anrufen! Ne 5 waren es (bzw. alle Veträge die vor dem 31.12.2003 geschlossen worden sind) danach gilt ab 10 AN :klugscheiss

Liebe grüße
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jojo
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#5

09.12.2008, 13:42

Es sind 10 mit Übergangsregelung. Da hat sich mit Wirkung zum 31.12.2003 was geändert.

Nur der Blick in ein aktuelle Gesetz fördert die Rechtsfindung :xmas2

Zur Abwägung: Es spielt nicht nur Alter, sondern auch Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten eine Rolle. Und die Abwägung muss halt das Gericht vornehmen und daher sind Kündigungsschutzverfahren bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen immer so eine Sache.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#6

09.12.2008, 13:53

:dance

Ach das Gericht macht das? Ich dachte, dass der VORERST der AG dass machen muss?! :patsch
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jojo
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#7

09.12.2008, 14:27

Stimmt, vorerst schon, aber wir machen es dann nochmal gaaaanz genau
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Coonie
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#8

09.12.2008, 14:31

hallo miss burns,
wo machst du den refawi?
ich habe auch bald prüfung in büroorga und perso...nicht das wir im gleichen kurs sind????
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
StineP

#9

09.12.2008, 14:40

klar ist es wichtiger ein Familienvater mit Kindern zu bevorzugen,
und damit machst du es vorerst zu einem Regelfall... Leider geht es nicht um private und persönliche Interessen, sondern da muss man wirklich mal stumpfsinnig nach Betriebsinteressen bzw. allgemeingütligen Regelungen greifen.

Dass das nicht fair ist, ist eigentlich klar. Schau dir die Berichte in den Medien an. Die riesen Konzerne schreiben Milliarden von € Umsatz und müssen kündigen - es gibt niemals Fairness im Kündigungsprozess :(

Im Übrigen drück ich dir fest die Daumen!
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#10

09.12.2008, 15:04

Naja, so rein gefühlsmässig würde ich sagen, das die Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen recht häufig hinten rüber fallen. Der Fehler ist meist, dass die nicht versuchen denjenigen zu kündigen, der sozial am stärksten ist, sondern den, den sie am wenigsten gebrauchen können.

Denn die "Todesliste" ist ja nicht ohne Grund eingeführt worden. Steht du allerdings auf der Todesliste, hast du fast keine Chance mehr.
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