Brauche Hilfe bzgl. Rechtsberatung Mandantenbetreuung

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Andrea Masurek
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#1

01.04.2011, 10:19

Guten Morgen !

Ich soll heraus finden, wann ein Praktikum als Arbeitsverhältnis iSd § 1 KschG gilt? Kann mir da jemand helfen? Gibt es denn hier eine Anrechnung auf Wartezeit??

Sachverhalt: Unsere Mandantin wurde in der Probezeit gekündigt, der Arbeitsvertrag bestand noch keine 6 Monate, sodass an sich kein Kündigungsschutz nach § 1 KSchG gilt. Unmittelbar vor Beginn des Arbeitverhältnis war sie allerdings schon als Praktikantin beschäftigt.

Ich bitte um zeitnahe Hilfe.

VIelen Dank im Vorraus! (:
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Adora Belle
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#2

01.04.2011, 10:25

Das ist auch dann unerlaubte Rechtsberatung, wenn Du es in mehreren Threads fragst. Was im übrigen ebenfalls nicht erwünscht ist.
Andrea Masurek
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#3

01.04.2011, 10:26

Oh ok, tut mir Leid!
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Soenny
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#4

01.04.2011, 10:43

:thx

und

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