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Gerichtskostenrechnung für Fax-Kopien

Verfasst: 24.09.2015, 10:45
von AliceImWunderland
Hallo! :wink1
Folgendes neues "Erlebnis" in dieser Woche:

Man spart ja heutzutage Porto, wo man kann. Bei uns im Büro wird viel per E-Mail und Fax verschickt. Die Gerichte haben mittlerweile auch das Fax-Gerät für sich entdeckt und so wird fleißig gefaxt egal was: Beschlüsse, Urteile, Verfügungen mit EB usw.

Wir haben hier in ca. 20 km Entfernung ein kleines Wald-und-Wiesen-Amtsgericht, welches auch über ein Fax-Gerät verfügt und so haben wir in einem Verfahren von diesem Gericht alles, was an uns zuzustellen war, per Fax zugeschickt bekommen. Auch das Endurteil. Ist ja nichts gegen anzuwenden. Aber jetzt bekommen wir nach Abschluss des Verfahrens eine Kostenrechnung von diesem Gericht in Höhe von 8,00 Euro für 16 per Fax übermittelte Seiten.

Großes Erstaunen hier im Büro. Ich habe dann beim Gericht angerufen. Dort hat man mir erklärt, dass für jede Seite, die wir an das Gericht faxen, 0,50 Euro seitens der Gerichtskasse an uns berechnet werden. Schließlich würden dem Gericht dadurch Papier- und Tonerkosten anfallen. Auf meinen Einwand hin, dass das Gericht an uns ja auch alles gefaxt hat und wir jetzt theoretisch Forderung gegen das Gericht hätten, meinte die Sachbearbeiterin, dass eine Kostenerstattung seitens des Gerichts nicht vorgesehen ist.

Ich habe mich daraufhin mit dem Bezirksrevisor des Gerichts in Verbindung gesetzt. Dieser sagte, dass die Kostenrechnung richtig sei und wir müssten sie bezahlen. Wenn wir an das Gericht faxen, müssen wir 0,50 Euro pro Seite bezahlen. Umgekehrt ist eine Kostenerstattung jedoch nicht vorgesehen. Und wenn wir nicht möchten, dass das Gericht an uns faxt, müssen wir dies dem Gericht entweder schriftlich mitteilen, oder die Fax-Nummer von unserem Briefkopf entfernen.

:patsch

Hat jemand von Euch schon dieses Erlebnis der 3. Art auch erlebt?

Re: Gerichtskostenrechnung für Fax-Kopien

Verfasst: 24.09.2015, 11:08
von skugga

Re: Gerichtskostenrechnung für Fax-Kopien

Verfasst: 24.09.2015, 11:23
von AliceImWunderland
Ach, das Thema gab es schon mal. Das ist ja interessant.

Ich kann ja verstehen, wenn das Gericht Geld für Faxkopien haben will, sie kosten dem Gericht schließlich was. Aber selbst verschickt das Gericht sogar ein 10-Seitiges Urteil mehrfach per Fax an uns. Finde ich nicht in Ordnung. :kopfkratz

Re: Gerichtskostenrechnung für Fax-Kopien

Verfasst: 24.09.2015, 11:32
von Maddien
Bei uns ist es nur so, dass erkennbar unnötige Faxe ans Gericht (oder eben unnötigerweise per Fax übermittelte Mehrfertigungen von Schriftsätzen) zu Forderungen der Justizkasse führen können.

Das Gericht ist eben gehalten, zur Wahrung der möglichst ungehinderten Erreichbarkeit Faxgeräte zu unterhalten. Der Anwalt kann - wenn Faxe unerwünscht sind - das Faxgerät schlicht abstellen. Von daher finde ich es durchaus i.O., dass die Justizkassen für _unnötige_ Faxseiten Gebühren erheben.

Re: Gerichtskostenrechnung für Fax-Kopien

Verfasst: 24.09.2015, 12:22
von Soenny
er Anwalt kann - wenn Faxe unerwünscht sind - das Faxgerät schlicht abstellen.
Dann muß die Faxnummer aber auch vom Briefkopf entfernt werden ;)