Seite 1 von 1

Fristversäumung Klageverteidigung / Wiedereinsetzung?

Verfasst: 26.05.2009, 19:40
von powerkueken
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe seit heute ein großes Problem:
Auf meinem Schreibtisch liegt eine Akte mit sehr (!!!) viel Korrespondenz von einem (alten Stamm-) Mandanten. Als ich sie heute nochmals durchschaute, nachdem die Akte zeitweise auch sehr lange bei meiner Chefin lag, habe ich festgestellt, dass die Gegenseite nach erfolglosem Schlichtungsversuch Klage eingereicht hat. Die Gegenseite hat uns im Klagerubrum NICHT aufgeführt und somit haben wir die Klage vom Mandanten erhalten, obwohl die Gegenseite wusste, dass wir bevollmächtigt sind.

1. Ist das eigentlich rechtens?
2. Können wir aufgrund dieser Tatsache Wiedereinsetzung beantragen?

Mensch, echt ne blöde Sache.
Danke im Voraus!
LG powerkueken

Verfasst: 26.05.2009, 20:00
von Pepples
Habt ihr denn mitgeteilt, dass ihr im Klagefall zustellungsbevollmächtigt sind? Eine außergerichtliche Vertretung heißt ja nicht unbedingt auch Bevollmächtigung für die Klage.
Wenn ihr das nicht mitgeteilt habt, ist das durchaus rechtens. Für ne Wiedereinsetzung dürfte das nicht reichen. Immerhin hätte der Mandant euch ja auch rechtzeitig informieren können.

Verfasst: 26.05.2009, 20:45
von sunshine24
Habt ihr denn mitgeteilt, dass ich im Klagefall zustellungsbevollmächtigt sind? Eine außergerichtliche Vertretung heißt ja nicht unbedingt auch Bevollmächtigung für die Klage.
Wenn ihr das nicht mitgeteilt habt, ist das durchaus rechtens.
:zustimm

Für die Wiedereinsetzung sieht es glaub ich nicht gut aus. Wenn du mal ins Gesetz schaust, steht da, bei welchen Fristen du Wiedereinsetzung beantragen kannst.

Verfasst: 26.05.2009, 21:41
von Jupp03/11
Liegt überhaupt ein Urteil vor oder dergleichen?

Verfasst: 27.05.2009, 08:10
von powerkueken
Es liegt kein Urteil vor. Die Frist ist seit einigen Tagen vorbei.
Dem gegnerischem Anwalt haben wir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass wir auch für ein eventl. Klageverfahren bevollmächtigt sind.
LG powerkueken

Verfasst: 27.05.2009, 09:19
von gkutes
Dem gegnerischem Anwalt haben wir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass wir auch für ein eventl. Klageverfahren bevollmächtigt sind.
und wenn ihr das gemacht hättet... bin ich denn verpflichtet, euch dann in die Klage aufzunehmen?

der mandant hat ja informiert in diesem fall, oder? die post ist nur einfach in die akte gewandert und es wurde nichts notiert...

Verfasst: 27.05.2009, 09:21
von LuzZi
Ich würde sagen, dumm gelaufen. Hattet ihr den den Auftrag, die Verteidigung anzuzeigen? Ich würds auf jeden Fall der Haftpflichtversicherung melden und zwar schnellstens.

Verfasst: 27.05.2009, 09:29
von Jupp03/11
für eine Wiedereinsetzung ist doch gar kein Raum vorhanden. Ich würde schleunigst beim Gericht telefonisch nach dem Stand der Sache anfragen, ob ggf. ein Urteil in Arbeit ist. Kann ja dann nur ein VU sein, dass angegriffen werden kann.

Verfasst: 27.05.2009, 20:35
von Bino
Und solange ein evtl. VU noch nicht (wie war das?: Unterschrieben und wieder zurück an die Geschäftsstelle gegeben wurde?) kann die Verteidigungsanzeige doch noch nachgeholt werden.
Die würde ich sowieso erstmal schleunigst absenden, bevor nämlich erst noch ein VU in der Welt ist.