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EA III - Büroorganisation (Frage 2)

Verfasst: 13.04.2009, 19:52
von rosa
Nachdem mir die Frage 1 soooo auf die Nerven gegangen is, hab ich sie jetzt nach einer Seite beendet und widme mich jetzt der Frage 2

folgende Stichpunkte kann ich beitragen

- Gutschrift zur alten KR mit RE-NR
- neue KR mit neuer RE Nr
- Fremdgeld auf Einzelkonto (Begründung = ? da eigentliche keine gesetzliche Vorschrift oder???)

- GwG prüfen aber zum Schluss kommen, dass nich anwendbar oder?!

Wie weit seid ihr da?

Verfasst: 14.04.2009, 09:33
von rosa
:schieb :)

Verfasst: 14.04.2009, 09:35
von *Butterfly_83*
Huhu,

mir geht ja die ganze EA III auf die Nerven. ;)

Einzelanderkonto muss nicht sein, wäre aber besser wegen der Zinsen usw. Wenn ein Einzelanderkonto für einen Mandanten angelegt wird, muss wohl nach GwG geprüft werden, für wen das Konto angelegt wird. Hier für den Mandanten. Also Prüfung seines Perso usw. So habe ich es jedenfalls letztes Mal beim Chat verstanden...

Wegen der Rechnugn ist bei mir noch ein großes FRAGEZEICHEN...

Verfasst: 14.04.2009, 10:16
von rosa
Einzelanderkonto muss nicht sein, wäre aber besser wegen der Zinsen usw. Wenn ein Einzelanderkonto für einen Mandanten angelegt wird, muss wohl nach GwG geprüft werden, für wen das Konto angelegt wird. Hier für den Mandanten. Also Prüfung seines Perso usw. So habe ich es jedenfalls letztes Mal beim Chat verstanden...
ja, was ja bissl schwer is, weil der ja im Ausland is. ok, also hast du geschrieben, dass die Refawi ein Einzelkonto anzlegen hat wegen den und den Vorteilen, dass sie aber gem. GwG das und das dann zu beachten hat ja?
Wegen der Rechnugn ist bei mir noch ein großes FRAGEZEICHEN...
da bin ich glaub ganz gut durch

also ich habe geschrieben dass die korrigierte KR nochma zu korrigieren is, weil sie eine neue RE-NR braucht, eine fortlaufende zwecks Identifizierung und dass darauf geachtet werden muss, dass bei der korrigierten Bezug auf die Alte genommen wird... und dass die dann abzuheften ist wegen 10jähriger Aufbewahrungsfrist... Achso und ne Gutschriftenrechnung muss übersandt werden...

Verfasst: 14.04.2009, 10:27
von *Butterfly_83*
Ja, so habe ich bis jetzt meine Notizen aufgeschrieben, muss es jetzt nur noch in Form und Gutachterstil bringen. Also Einzelkonto muss nicht, hier aber empfehlenswert wegen ... Daher sollte die Refawi ein Einzelkonto auf den Mandanten anlegen. Hierbei ist zu beachten, dass nach GwG das und das geprüft werden muss...

Also mit der Rechnung muss ich mal nochmals nachlesen. Dachte ich storniere die alte und und schicke dem Mandanten eine Neue (wenn noch nicht gezahlt wurde). Wenn der Mandant gezahlt hat, dann bekommt er natürlich über den Differenzbetrag eine Gutschriftenrechnung und den Betrag ausgezahlt. Oder?

Verfasst: 14.04.2009, 10:46
von rosa
Dachte ich storniere die alte und und schicke dem Mandanten eine Neue (wenn noch nicht gezahlt wurde).
ich dachte jetzt, dass Storno nur geht, wenn noch nicht VERSANDT wurde, also unabhängig vom gezahlt sein....

Verfasst: 14.04.2009, 10:57
von *Butterfly_83*
Ok, dann vergiss das einfach mal. Bin mir nicht sicher. Muss das mal nochmals nachlesen. Sorry.

Verfasst: 14.04.2009, 11:26
von Kolibri
Storno soll gar nicht mehr erfolgen.
Immer eine Gutschrift erstellen, ob die Rechnung nun rausgegangen ist oder nicht. Und alles schön abheften, damit die Nummern fortlaufend sind.
So füllt sich natürlich der Rechnungsordner schneller... *G*

Gutschriften schicke ich nur raus, wenn es sich um eine Firma oder Versicherungen handelt. Bei Privatleuten nicht, da diese ja keine Buchführung benötigen.

Verfasst: 15.04.2009, 08:45
von rosa
guten morgen :wink2

wollt nur ma schnell einwerfen, ich hab jetzt die Nummer 2 fertig!
ich hab in nem gaaaanz kurzen Minisatz erwähnt, dass auch durch den Empfang von FG ne Hebegebühr entsteht, sodass die Refawi eine entsprechende Rechnung zu fertigen hat? Übertrieben? oder gar falsch??

Verfasst: 15.04.2009, 13:18
von StineP
Eigentlich nicht schlecht dein Gedanke - allerdings würde ich dann doch überlegen, das zusammen mit der zu korrigierenden Rechnung zu machen. =)

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Hebegebühr nicht fürs Inempfangnehmen, sondern für die (und bei der) Weiterleitung von Geldern entsteht - Bäh, wie furchtbar kleinkarriert man doch wird ;)

Was ich mal fragen wollte:

Da ich sowas hier nie machen muss, weiß ich gar nicht recht, wie eine Gutschrift aussieht. Wie eine Rechnung, nur, dass da Gutschrift draufsteht und ein negativer Betrag? Bekommt eine Gutschrift eine separate RgNr? Und danach muss noch mal eine neue Rg. geschrieben werden?

(Wenn ich sowas wie im vorliegenden Fall mit unseren Mandanten mache, dann zeigen die mir doch nen Vogel ;)