EA III - Büroorganisation (Frage 2)

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
rosa

#11

15.04.2009, 13:37

Da ich sowas hier nie machen muss, weiß ich gar nicht recht, wie eine Gutschrift aussieht. Wie eine Rechnung, nur, dass da Gutschrift draufsteht und ein negativer Betrag? Bekommt eine Gutschrift eine separate RgNr? Und danach muss noch mal eine neue Rg. geschrieben werden?

(Wenn ich sowas wie im vorliegenden Fall mit unseren Mandanten mache, dann zeigen die mir doch nen Vogel
neee die zeigen nich den :vogel
is hier immer so!!!
ja die Gutschriftenrechnung is zu werten wie ne "normale" Rechnung und unterliegt den gleichen Vorschriften! Also auch Rechnungsnummer...
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Schneeweißchen
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#12

07.05.2009, 11:24

Storno soll gar nicht mehr erfolgen.
Immer eine Gutschrift erstellen, ob die Rechnung nun rausgegangen ist oder nicht. Und alles schön abheften, damit die Nummern fortlaufend sind.
Hä? Muss ich nicht die alte Rechnung stornieren UND eine Gutschrift über diesen Betrag ausstellen?

Ich dachte jetzt so,
- Rechnung stornieren,
- Gutschrift ausstellen und dem Mdt. schicken,
- neue Rechnung (neue Re-Nr.) erstellen, hierin Bezug auf die alte Re nehmen und dem Mdt. zuschicken
und fertig is.. oder nicht?
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sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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StineP

#13

07.05.2009, 20:24

ich krieg das mit dem storno nicht mal auf die reihe..... wir verbuchen sowas gar nicht im aktenprogramm... und wenn ich ne gutschrift in unserem steuerprogramm buche, dann hat das doch schon zur Folge, dass dies den Rechnungsbetrag ausgleicht und 0 ergibt...

also wie und wozu und sowieso: storno?
Andi08
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#14

07.05.2009, 21:49

hallo,
dies ist wahrscheinlich mein erster Eintrag hier, hab aber leider so selten zeit für das internet. für diese aufgabe musste ich es doch einmal durchforschen und habe folgendes gefunden:

R 188a UStR 2008 Berichtigung von Rechnungen
(1) Nach 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, ... kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder berichtigt werden. Die Berichtigung muss durch ein Dokument erfolgen, das spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezogen ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn in diesem Dokument die fortlaufende Nummer der ursprünglichen Rechnung angegeben ist. ...

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann kann ich die alte Rechnungsnr. doch aber beibehalten. :oops:
StineP

#15

07.05.2009, 21:55

Nein - eben eigentlich nicht.

Heißt nur, dass du bei der Gutschrift nicht einfach allgemein nen Betrag hinschreiben darfst, der gutgeschrieben wird, sondern dass hierin (in dem "Dokument") eben diese Nummer auftaucht - eigentlich ja logisch ;) Nur so kannst du das buchhalterisch ja zuordnen, weißt du?
Dabei muss die Gutschrift auch den Anforderungen des § 14 ustg entsprechen. (also im grunde die selben anforderungen an die gutschrift wie eben die rechnung an sich)
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#16

07.05.2009, 22:03

ja danke, jetzt hab ich es verstanden... sorry für die lange Leitung... :thx
StineP

#17

07.05.2009, 22:13

Um Gottes Willen - bloß nicht entschuldigen!! Lieber noch mal nachfragen, als das nicht oder falsch zu verstehen ;)

Kannst du mir das mit dem Storno erklären?
ich krieg das mit dem storno nicht mal auf die reihe..... wir verbuchen sowas gar nicht im aktenprogramm... und wenn ich ne gutschrift in unserem steuerprogramm buche, dann hat das doch schon zur Folge, dass dies den Rechnungsbetrag ausgleicht und 0 ergibt...

also wie und wozu und sowieso: storno?
ich krieg das mit dem storno nicht mal auf die reihe..... wir verbuchen sowas gar nicht im aktenprogramm... und wenn ich ne gutschrift in unserem steuerprogramm buche, dann hat das doch schon zur Folge, dass dies den Rechnungsbetrag ausgleicht und 0 ergibt... also wie und wozu und sowieso: storno?ich krieg das mit dem storno nicht mal auf die reihe..... wir verbuchen sowas gar nicht im aktenprogramm... und wenn ich ne gutschrift in unserem steuerprogramm buche, dann hat das doch schon zur Folge, dass dies den Rechnungsbetrag ausgleicht und 0 ergibt... also wie und wozu und sowieso: storno?
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Andi08
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#18

11.05.2009, 08:51

also ich weiß nicht, ob meine Erklärung zum Storno richtig ist, aber ich bin der Meinung, man muss eine Rechnung stornieren (auch wenn es im System den Betrag ausgleicht und 0 ergibt), weil die ausgewiesene USt auf der falschen Rechnung lt. UStG an das Finanzamt abgeführt werden muss. Nach Korrektur der Rechnung kann man sich dann den Betrag aber wieder vom Finanzamt zurückholen.

wie storno?:
1. Storno-Rechnung
Man sollte genau die Rechnung, die man damals verschickt hatte, noch ein mal ausdrucken und vor das Wort "Rechnung" noch "Storno-" setzen. Damit wäre die alte Rechung aufgehoben. Am besten auch unter dem damaligen Datum das Ganze machen.

2. Richtige Rechnung
ergänzend zu den ursprünglichen Daten sollen als zusätzliche Angaben noch auftauchen:
- Verweis auf die geänderte Vorschrift,
- Verweis auf die Stornorechnung
- Datum der Änderung (zusätzlich)


Hoffe ich konnte dir etwas helfen?
StineP

#19

16.05.2009, 15:10

Man sollte genau die Rechnung, die man damals verschickt hatte, noch ein mal ausdrucken und vor das Wort "Rechnung" noch "Storno-" setzen. Damit wäre die alte Rechung aufgehoben. Am besten auch unter dem damaligen Datum das Ganze machen.
ok... bin nur verwirrt, weil ne bekannte von mit meinte, man könne zb auch das original zurückfordern, dann sei die rechnung wie nicht erstellt.

gut, das mit dem storno macht sinn. aber was ist dann bitte der unterschied zur gutschrift?

;)
Andi08
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#20

22.05.2009, 12:39

du kannnst auch die rechnung zurückfordern, aber welcher Mandant macht das schon??

Unterschied ist ganz einfach: ne gutschrift, wenn rechnung schon bezahlt, sonst storno
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