EA III - Frage 2

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ostmaus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 01.04.2009, 18:58

#21

05.04.2009, 12:02

Also, so, dass man sagt:

Sollte der Mandant die ursprüngliche Rechnung noch nicht beglichen haben, ist eine Aufrechnung der Honorarforderung mit dem vorliegenden Fremdgeld möglich (§ 387, 388 BGB). ?

Ich steig HIER einfach mal in die Diskussion mit ein ... :senf
StineP

#22

05.04.2009, 14:27

M.E. ja. Aufrechnung möglich bei gleichartigen Forderungen (handelt sich zum einen um Honaranspruch des RAs gegen Mdt. und den Kostenfestsetzungsanspruch (ist ja das Honorar des RA, das als Schadenersatz dem Mdt. im Wege der Kostenfestsetzung zugesprochen wird) andererseits. Aufrechnungsregelungen ergeben sich aus dem BGB. Prüfung, ob Forderung fällig war (siehe Aufrechnung)
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