EA III - Frage 2

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Jennie
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#1

31.03.2009, 22:30

Ist denn schon jemand bei der Bearbeitung von Frage 2? Ich hänge hier nämlich gerade ein wenig fest (oder ich verzettel mich ;-))

Zur "Erinnerung" kurz eine Zusammenfassung von Frage 2:

Gegenseite zahlt EUR 8.000,00 Forderung und EUR 634,20 aus KFB auf unser Geschäftskonto ein. Mandant verreist für 2 Monate und möchte, dass das Geld so lange auf unserem Konto "geparkt" wird.
Mandant hat von uns zuerst eine falsche Rechnung (EUR 698,70) bekommen. Diese wurde unter Beibehaltung der Rechnungsnummer korrigiert.

Frage: Was hat die Refawi hier zu veranlassen und warum?

Was ist Euch denn alles dazu eingefallen? Mir zu allererst Thema Anderkonto. Jetzt hab ich mich an der Rechnungsnummer fest gebissen. Meint Ihr man sollte auch was zu "Aufrechnung" sagen?

Help, bin übermüdet und verwirrt - sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr :-(
Viele Grüße
Jennie
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Curry
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#2

31.03.2009, 23:04

Also ich hab heute damit angefangen, aber werd damit wohl erst morgen so richtig loslesen. Aber die Ideen hatte ich bisher auch, mal sehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
rosa

#3

31.03.2009, 23:09

ja genau, schlagwort rechnungsnummer und auf jeden fall anderkonto... war das nich auch die aufgabe wo ich mir wegen dem GWG unsicher war....hmm
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Curry
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#4

01.04.2009, 08:08

Ja GwG hab ich auch schon überlegt...
Curry

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Merci
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#5

01.04.2009, 09:44

Hallo Jennie,
zur Rechnungsnummer und in diesem Zusammenhang die Anforderungen des § 14 UStG würde ich auf jeden Fall eingehen. Auch würde ich darauf eingehen, welche Folgen es für den RA haben kann, wenn er sich an die Vorschriften des UStG nicht hält.

Auf die Problematik Anderkonto/Umgang mit Fremdgeldern würde ich auf jeden Fall auch eingehen und in diesem Zusammenhang dann eine kurze Prüfung des GwG durchführen.

Die Idee mit der Aufrechnung finde ich persönlich gut. Ich hätte das auch in Erwägung gezogen, wobei man da mit der Forumlierung aufpassen muss, da sich aus dem Sachverhalt ja nicht genau ergibt, ob der Mandant die "neue" Rechnung bereits bezahlt hat bzw. schon Zahlungen auf die "alte" geleistet hatte (stimmt das so? hab die Aufgabe jetzt nicht da).
lilly1232
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#6

01.04.2009, 09:59

Es steht nicht in der Aufgabe, ob bereits Zahlungen erfolgt sind. Das ist ja mein Problem. Hätte der Mandant schon gezahlt, hätte er ja aufgrund der zunächst falschen Rechnung auch zuviel gezahlt. Demnach wäre in diesem Fall der Überschuss zu erstatten. Neue Rechnung muss er dann auch erhalten.
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Curry
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#7

01.04.2009, 13:27

Wo steht das denn im Gesetz, dass eine Gutschrift zu erteilen ist und dafür dann auch eine Rechnungsnummer vergeben werden muss?
Curry

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StineP

#8

01.04.2009, 14:53

Rechnung und Gutschrift: Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, mit der ein Unternehmer über eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wird. Eine Gutschrift ist anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§14 Abs. 5 UStG):

1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1 berechtigt sein.
2. Zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift muß Einverständnis darüber bestehen, daß mit einer Gutschrift über die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.
3. Die Gutschrift muß die in Absatz 1 Satz 2 vorgeschriebenen Angaben enthalten.
4. Die Gutschrift muß dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden sein.

Führt ein Unternehmer Leistungen aus, die umsatzsteuerfrei sind (etwa aufgrund von §19 Abs. 1 UStG, der sogenannten Kleinunternehmer-Regel), so ist er zum Hinweis auf die Umsatzeuerfreiheit verpflichtet (§14a Abs. 1 Satz 1 UStG).
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#10

01.04.2009, 15:43

Stine, da verwechselst du was. Das was du zitiert hast, ist eine Gutschriftsrechnung. Die macht man dann, wenn eigentlich der andere eine Rechnung erteilen müsste, dies aber nicht machen kann will oder sonst was. Dann stellt der andere eine Gutschriftsrechnung.

Mein Chef meint jetzt, dass sich das aus dem Gesetz wohl nicht ergibt. Es ist so, dass eine neue Rechnung erstellt werde muss, weil eine neue ReNr vergeben werden muss. Dann wären ja 2 offene Posten da und um den einen zu "beseitigen" muss eben eine Gutschrift erteilt werden.
Curry

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