Huhu Leute,
ich habe ein Problem, Faxrechnungen als Ausgangsrechnungen sind unzulässig. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind:
a) Übertragung per Standart Fax zu Standart Fax
b) Rechnungsaussteller muss Ausdruck in Papierform aufbewahren
c) Rechnungsempfänger muss eingehende Faxrechnung in Papierform aufbewahren
d) der Papierdruck 10 Jahre lesbar ist.
WO STEHT DAS?????? Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen?
Faxrechnung >> rechtliche Grundlagen
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Danke erstmal, aber das wusste ich auch. Das hilft mir nicht weiter.... Es geht um die genauen Grundlagen nach § Abs.Nr. .... da finde ich nicht die richtigen Stellen.
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Hast Du die von mir angegebenen Paragraphen gelesen?
§ 14 Abs. 1 S. 2 UStG: Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Die Übersendung der Rechnung per Fax ist auch eine Übersendung auf elektronischem Weg. Allerdings erfüllt eine Faxübersendung nicht die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 UstG.
§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO: Die Unterlagen sind geordnet aufzubewahren: Buchungsbelege. Nach Abs. 3 sind diese Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren.
§ 147 Abs. 2 Nr. 2: Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist
§ 147 Abs. 5 AO: regelt Lesbarmachung der Unterlagen, wenn diese in elektronische Form übermittelt wurden
§ 14 Abs. 1 S. 2 UStG: Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Die Übersendung der Rechnung per Fax ist auch eine Übersendung auf elektronischem Weg. Allerdings erfüllt eine Faxübersendung nicht die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 UstG.
§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO: Die Unterlagen sind geordnet aufzubewahren: Buchungsbelege. Nach Abs. 3 sind diese Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren.
§ 147 Abs. 2 Nr. 2: Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist
§ 147 Abs. 5 AO: regelt Lesbarmachung der Unterlagen, wenn diese in elektronische Form übermittelt wurden
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