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Fristennotierung "umgehend"

Verfasst: 21.05.2008, 09:30
von Suse
Hallo,

ich hab heute vom Gericht nen Schriftsatz mit der Bitte um UMGEHENDE Stellungnahme.

Ich habe die Frist für heute mit notiert.

Hättet ihr auch so gemacht, oder?

Verfasst: 21.05.2008, 09:32
von mrsgoalkeeper
Ist der SS mit EB gekommen? Wenn nicht, hätte keine Frist notiert. Für "umgehend" gibt es meines Wissens nach keine Definition, wie viele Tage das sind. Bei "unverzüglich" hätte ich drei Tage notiert, aber nur wenn mit EB übersandt worden ist.

Verfasst: 21.05.2008, 09:32
von _steffi_
Yo, umgehende/ sofortige Stellungnahme ist quasi unverzüglich zu erledigen.

Verfasst: 21.05.2008, 09:36
von Supersabsy
Ich lassen solche Sachen erst einmal direkt vor meiner Nase liegen und frage dann sofort meinen Chef wenn er kommt. Er kann sich das dann angucken und selbst entscheiden, ob er es sofort macht oder was ich als "umgehende" Frist notieren soll.
Sollte er nicht da sein, würde ich wohl ein ein bis zwei Tage notieren.

Verfasst: 21.05.2008, 09:38
von skugga
Umgehend... was für ein schöner, dehnbarer Begriff... Ich hätte wohl mangels anderer Anhaltspunkte eine Frist für nächsten Mo. notiert.

Verfasst: 21.05.2008, 09:42
von HIMI
das käme ein wenig auf die Umstände an, einen tagesgleichen Fristablauf würde ich aber nur in extremen Ausnahmefällen notieren, und wenn es sich um eine unaufwendige Sache handelt. "UMGEHEND" heißt nämlich gar nichts.

Laufen in dem Verfahren noch weitere Fristen, vielleicht auch für die Gegenseite, und muß die da zeitlich "reinpassen"? Ist demnächst Termin? Dann würde ich die Erledigung dem anpassen.

Verfasst: 21.05.2008, 09:45
von Smilie
Schön, wenn man solche Sachen bekommt, wo man sich dann aussuchen kann, wann man es macht. Toll - umgehend. Also ich würds halt so schnell wie möglich machen. So in den nächsten drei Tagen vielleicht.

Verfasst: 21.05.2008, 09:49
von _steffi_
So Leute, wie es der Zufall will hat mich gerade eine Freundin, die am Gericht Justizangestellte ist angerufen und gefragt, wohin sie ihre Frist notieren sollte, wenn der Richter umgehende Stellungnahme anordnet. Also nicht mal die wissen es. Sie fragt jetzt mal den Richter. Ich meld mich wieder.

Verfasst: 21.05.2008, 09:51
von Smilie
Haha, voll cool *lach*

Verfasst: 21.05.2008, 09:53
von Kichererbse
so was sollte sich einer von uns mal trauen dem Gericht vorzulegen ...