ReFaWi TFH Berlin-Script irgendwie verwirrend

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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Summerof77
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#1

29.04.2008, 22:31

Hallo meine Lieben!

Sitze mal wieder über meinen Unterlagen und lerne. Dabei stolperte ich gerade über einen Satz in dem Script Büroorganisation:

"Eine Berufung zum OLG muß auch von einer RAin unterschrieben sein, die dort auch zugelassen ist!"

Bin ich blöd? Meiner Meinung und meines Wissens ist das ganze doch seit ...1.7.07?...aufgehoben worden und in der BRAO neu gefaßt, oder? Habe bei der Recherche jetzt eigentlich auch die Erkenntnis gewonnen, daß ich recht habe, aber... vielleicht gab es da eine Einschränkung?

Ich meine, daß die Anwälte ab dem 1. Tag der Zulassung bei der Kammer als RA auch vor dem OLG auftreten dürfen und ich meine, das gilt für alles OLGs bundesweit.

Stimmt das? ISt also der Passus im Script falsch (ist vom Herbst 07)?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend noch

Eure Summer
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Jennie
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#2

29.04.2008, 22:58

Ich bin auch der Meinung, dass seit 2007 die fünfjährige Wartezeit für RAe weggefallen ist und sie nun vom ersten Tag an auch vor allen OLGs auftreten dürfen. Vielleicht hat sich der Fehlerteufel ins Skript geschlichen ;-)
Viele Grüße
Jennie
StineP

#3

30.04.2008, 06:55

OLG Zulassung ohne Wartezeit

Zum 1. Juni 2007 ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wurde eine zum Teil weit reichende Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) durchgeführt:
..............



Weiter ist das Lokalisationsprinzip weggefallen, so dass Anwälte nunmehr Zweigstellen errichten können. Auch die bislang geltende fünfjährige Wartefrist für eine OLGZulassung ist weggefallen; Anwälte können nun ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten.


§ 20 BRAO wurde zum 1.6.2007 durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft aufgehoben, Artikel 1, Nr.15 (BGBl. I 2007, 358 ff. vom 30.03.2007)



BRAO § 226 Gleichzeitige Zulassung bei dem Land- und Oberlandesgericht

(1) Wer im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei einem Oberlandesgericht und einem Landgericht zugelassen ist oder bei einem Landgericht zugelassen und bei einem Oberlandesgericht aufzutreten berechtigt ist, behält diese Zulassung oder Befugnis.


(2) Die bei den Landgerichten in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen zugelassenen Rechtsanwälte können auf Antrag zugleich bei dem übergeordneten Oberlandesgericht zugelassen werden, wenn sie fünf Jahre lang bei einem Gericht des ersten Rechtszuges zugelassen waren.

http://www.insolvenzrecht.info/aktuelle ... ssung.html
Nauja

#4

30.04.2008, 23:59

Summerof77, die Profs vergessen gerne mal, den einen oder anderen Satz in ihrem Skript zu aktualisieren. Über sowas wirst Du häufiger stolpern! ;)
Gina

#5

02.05.2008, 08:43

Da bleibt nur, den Verfasser / die Verfasserin auf den Fehler hinzuweisen. Das gefällt denen dort sehr ;-)
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Summerof77
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#6

06.05.2008, 09:14

Ich weiß, aber...hab keine Zeit dazu, bei diesem Script wäre ich mehr mit Fehlern beschäftigt, als mit Lesen! *grummel* trotzdem ist alles recht informativ. Dachte nur, ich hätte wieder was verpaßt, dabei war ich mir dabei so sicher...

Nun gut, mein Chef wußte es nicht!!!! :shock:
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Summerof77
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#7

19.05.2008, 11:36

Ich häng hier noch mal an, weil ich noch im selben Script bin:

Angeblich sollen in BRAK-Mitteilungen 2001 S. 22 die CCBE-Leitlinien veröffentlich worden sein, aber selbst auf Email an die BRAK konnte mir dies nicht bestätigt werden. Hat diese jemand zufällig im Büro? Oder kennt wer einen Link, der nicht auf englisch ist, da ich nicht auch noch die Zeit habe, das ganze zu "translaten"? ;-)

Das wäre super!

Summer
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rosa

#8

19.05.2008, 11:43

ich guck nachher nochmal genauer, auf den ersten blick hab ichs nicht gefunden....
aber:
da ich nicht auch noch die Zeit habe, das ganze zu "translaten
du kannst doch ganze texte online übersetzen lassen.... dauert 2 minuten...
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Summerof77
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#9

19.05.2008, 11:58

Ich weiß nicht, ob das so gut geht...hab bisher schlechte Erfahrungen damit gemacht, zu viele Fehler. Aber mag sich ja geändert haben. DAnke für den Tip!
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ciryll
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#10

19.05.2008, 16:37

Hi was das besagte Skript angeht, hatte ich da auch so meine "Aufreger", keine einzige Seite ist ohne Tipp- bzw. Grammatikfehler :-)
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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