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Entschädigungszahlung Möbelhaus

Verfasst: 06.10.2022, 12:15
von halara56
Hallo ihr Lieben,

wenn jemand eine Tür bestellt, eine andere Tür geliefert wird, man sich danach einigt, dass nochmals eine andere (auch vertraglich nicht vereinbarte) Tür geliefert wird, die Tür erhebliche Qualitätsunterschiede aufweist und man sich darauf einigt, dass die 2. gelieferte Tür gegen eine Entschädigungszahlung des Unternehmers i.H.v. 500,00€ beim Käufer verbleiben soll , wie genau ist diese Entschädigungszahlung rechtlich einzuordnen?

Gewollt war vom Käufer eine Kaufpreisminderung, die er ja so auch bekommen hat. Kann man davon dann auch ausgehen, ohne dass die Voraussetzungen einer Minderung vorliegen? :thx

Re: Entschädigungszahlung Möbelhaus

Verfasst: 06.10.2022, 12:27
von Adora Belle
Wo soll diese Frage denn hinführen? Antwort wäre mE Rechtsberatung, hier im Forum nicht gestattet.

Re: Entschädigungszahlung Möbelhaus

Verfasst: 06.10.2022, 13:37
von halara56
Sorry. wollte die Hintergrundgeschichte nicht ausführen, um den Rahmen nicht zu sprengen. Ich soll prüfen, ob hier § 29 ZPO in Betracht kommt. Weiß aber nicht, als was ich die Entschädigungssumme überhaupt einordnen soll.

Re: Entschädigungszahlung Möbelhaus

Verfasst: 06.10.2022, 13:54
von pitz
Da §29 ZPO sich auf den Gerichtsstand bezieht, erschließt sich der SV mE durch die Angabe nicht mehr, sondern vielmehr schwirren jetzt noch mehr ? um meinen Kopf herum. ;-)

Re: Entschädigungszahlung Möbelhaus

Verfasst: 06.10.2022, 14:53
von halara56
glaub mir, mir geht es nicht anders *heul* ich bin total verwirrt und verstehe nur noch Bahnhof. also ich versuche es nochmal.

Ich soll eine Klage verfassen. Ich bin mir nicht sicher, ob man die Klage beim Gericht des Wohnsitzes des Käufers als örtlich zusändiges Gericht einreichen kann, Chefin meinte, ich soll es "kurz" (witzig) prüfen, da das Gericht am Wohnsitz des Schuldners sehr weit weg ist.

1. Klageantrag ist Lieferung der vereinbarten (anderen) Kaufsache, da kann ich den Erfüllungsort am Wohnsitz des Käufers argumentieren und begründen.

2. Klageantrag ist aber die Zahlung der "Entschädigungssumme" und hier verflüssigt sich mein Gehirn. Glaubst du mir, dass ich seit 3 Tagen am recherchieren bin?
Kommst es auf den 2. Klageantrag überhaupt an, wenn ich bei dem ersten den Erfüllungsort am Wohnsitz des Käufers bejahe?

Re: Entschädigungszahlung Möbelhaus

Verfasst: 06.10.2022, 15:20
von mrsgoalkeeper
Wie kommst Du (oder Dein Chef) darauf, dass der Wohnsitz des Käufers der Erfüllungsort ist?

btw: Das Verfassen einer Klage und die - fundierte - Prüfung des Gerichtsstandes ist eigentlich Sache des Anwalts. Er kann dich natürlich bitten, das entbindet ihn aber nicht von der Prüfung. Zumindest müsste er Dir aber Deine dazu auftretenden Fragen beantworten.