BHfT: Hilfe zum Thema Mietvertrag

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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nullAhnung

#1

13.01.2017, 12:09

Hallo :wink1 ,

ich habe mich bei meiner Einsendeaufgabe ein wenig festgefahren und stehe einfach auf dem Schlauch. Vllt könnt ihr mir ein paar Tipps zur weiteren Bearbeitung geben.

Folgender Sachverhalt:

Zwischen K (23 Jahre) und B (17 Jahre) wird ein Untermietvertrag geschlossen. B zieht gegen den Willen seiner Eltern ein und zahlt dann die Miete nicht. Ich bin jetzt soweit zu sagen, Mietvertrag nichtig und kein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Mieten besteht. Aber doch bestimmt auf Schadensersatz oder? Aber wie begründe ich das, also welcher § ist am besten geeignet. Gilt hier die Ungerechtfertigte Bereicherung?

Da der Mietvertrag nichtig ist, kann ja auch die sofortige Räumung verlangt werden, aber worauf stützt sich das? § 985 BGb ja eher nicht, da K ja nicht der Eigentümer ist? :kopfkratz

Hab jetzt soviel durchgelesen, dass ich mich selbst verwirrt habe und deshalb iwie gar nichts mehr Sinn für mich macht. Für jeden Stubs in die richtige Richtung bin ich dankbar. Muss die Aufgabe am Wochenende fertig bekommen.

Viele Grüße
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