Pflichtteilsanspruch erbbar

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Nala
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#1

31.03.2016, 10:08

Hallo Ihr Lieben,

ich sitze schon einige Zeit an Comp und versuche mit Hilfe von Google rauszufinden, ob ein Pflichtteilsanspruch vererbar ist. Zum Fall: Der Bruder unserer MA ist verstorben. Er hat ein Testament und seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Der Vater des Erblassers ist schon einige Zeit früher verstorben. Die Mutter lebt noch und bekommt ein Pflichtteil. Unsere Mandantin meint zu glauben, dass sie den Pflichtteilsanspruch des bereits vorverstorbenen Vaters erbt. Meiner Meinung nach bekommt sie nicht, weil 1. der Vater des Erblassers vor ihm verstorben ist, somit kein Pflichtteilsanspruch, und selbst wenn, bekäme in die Mutter des Erblassers, weil sie die nächste Erbin vom verstorbenen Vater ist. Was meint Ihr?

Vielen Dank schon mal

Gruss
Nala
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