Teilzahlungsgeschäfte § 506 ff. BGB
Verfasst: 24.01.2012, 12:09
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zum Teilzahlungsgeschäft bzw. Finanzierungshilfe §§ 506 ff. BGB.
Beispiel:
A kauft bei der Firma B einen Fernseher. Dieser kostet 1.600,00 €. Zwischen A und B wird Ratenzahlung vereinbart: 200,00 € monatlich, fällig jeweils am 15. eines Monats.
Meiner Meinung nach setzen die §§ 506 ff. BGB Entgeltlichkeit (z. B. Zinsen) voraus. Das ist hier ja nicht der Fall. Einige meiner Kollegen sind allerdings der Meinung, dass auch 0%-Finanzierungskäufe unter die §§ 506 ff. BGB fallen. Bin mir jetzt sehr unsicher, was richtig ist.
Kann mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen? Aus dem Palandt werde ich leider auch nicht so richtig schlau.
Liebe Grüße
ich habe eine Frage zum Teilzahlungsgeschäft bzw. Finanzierungshilfe §§ 506 ff. BGB.
Beispiel:
A kauft bei der Firma B einen Fernseher. Dieser kostet 1.600,00 €. Zwischen A und B wird Ratenzahlung vereinbart: 200,00 € monatlich, fällig jeweils am 15. eines Monats.
Meiner Meinung nach setzen die §§ 506 ff. BGB Entgeltlichkeit (z. B. Zinsen) voraus. Das ist hier ja nicht der Fall. Einige meiner Kollegen sind allerdings der Meinung, dass auch 0%-Finanzierungskäufe unter die §§ 506 ff. BGB fallen. Bin mir jetzt sehr unsicher, was richtig ist.
Kann mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen? Aus dem Palandt werde ich leider auch nicht so richtig schlau.
Liebe Grüße