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BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 11:32
von Taddy
Hallo Ihr Lieben,

nach laaaaanger Zeit melde ich mich auch mal wieder zurück.

Bitte nicht schimpfen, wenn ich hier im falschen Bereich bin, aber ich weiss nicht, wo ich die Frage sonst stellen soll...

Kurz zum Verständnis:
Ich habe mich jetzt (im fortgeschrittenen Alter :oops: ) auf Anraten meiner Chefs entschlossen, noch einmal Jura zu studieren. Ich habe auf Anhieb einen Studienplatz bekommen und gerade das 1. Semester hinter mich gebracht.

Nächste Woche Montag steht nun meine BGB-Klausur an und ich arbeite mich gerade durch meine ganzen Aufzeichnungen. Natürlich stellt sich mir erst jetzt die Frage, ob es bei dem Punkt "Anspruch entstanden" eine bestimmte Reihenfolge gibt. Ich meine jetzt nicht Angebot, Annahme, Zugang etc., sondern Taschengeldparagraph 110 BGB, Genehmigung 108 BGB, Einwilligung 107 BGB, Dienst- oder Arbeitsverhältnis 113 BGB usw. Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich, was ich meine.

Ich wäre Euch wirklich sehr sehr dankbar, wenn Ihr mir hierbei helfen könntet.

Liebe Grüße
Taddy

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 11:44
von BabyBen
Na da nicht alle Probleme auf einmal vorkommen werden, würde ich mich immer auf den konkreten Problemfall stürzen. Ansonsten kommt es auf Genehmigung und Einwilligung nur an, wenn das Rechtsgeschäft nicht schon anderweitig wirksam ist. Zum Beispiel über Taschengeldparagraf.

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 11:47
von Taddy
Vielen Dank für Deine Antwort.

Wir hatten leider einen Übungsfall, in dem diese ganzen Dinge geprüft wurden.

Aber ich hoffe, dass so ein Fall nicht in der Klausur bearbeitet werden muss...

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 11:50
von BabyBen
Na und wenn, dann weißt Du doch jetzt, wie es funktioniert.

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 11:53
von Taddy
Das dachte ich auch, aber in der AG-Stunde haben wir eine andere Reihenfolge genommen, als es in dem Lösungsvorschlag steht. Ich war mir jetzt nicht sicher, ob ich es (aus welchen Gründen auch immer) falsch aufgeschrieben habe, oder ob die Reihenfolge dann egal ist.

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 11:59
von BabyBen
Naja am Anfang neigt man dazu, Prüfungsschemen auswendig zu lernen. Alles Quatsch. Es gibt Aufbau, der logisch ist, weil Merkmal A auf Merkmal B aufbaut und Prüfungsaufbau, welcher egal ist.

Nach einiger Zeit geht Dir das ins Blut über, das wird schon. Im ersten Semester sollte man da nicht dran verzweifeln.

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 12:01
von Taddy
Dank Dir! Ich hoffe wirklich, dass sich das noch legt... BGB geht ja eigentlich noch, StaatsR ist das, wovor mir eher graust! :wink:

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 12:28
von BabyBen
StaatsR und VerwaltungsR waren immer meine Panikfächer, in denen ich immer die meisten Punkte hatte. Schreibt ihr den Grundrechte oder Staatsorganisationsrecht?

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 12:33
von Taddy
Staatsorganisationsrecht. Die Grundrechte sind erst nächstes Semester dran. Genaue Themen haben wir auch schon: Organstreit, Bundesregierung und Bundestag. Groß vorbereiten kann ich mich da wohl nicht. Der Organstreit ist mir soweit klar, ich werde mir dann die Kompetenzen etc. der Organe ansehen und mir entsprechende Hebeler-Probleme ansehen. Aber das ganze Fach an sich liegt mir glaube ich nicht so, obwohl ich in der Übungsklausur besser abgeschnitten habe, als in der BGB-Übungsklausur, naja, abwarten und alles auf mich zukommen lassen, denke ich. Mehr als lernen kann ich nicht. :wink:

Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau

Verfasst: 14.02.2011, 12:37
von BabyBen
Oh Du Arme, Staatsorganisationsrecht. Da hast Du wohl Recht, man kann nur versuchen, da irgendwie durchzukommen und vielleicht in einem Lehrbuch zu schauen, was da die gängigen Probleme sind. Bei uns ging es zum Glück mit Grundrechten los.