nach laaaaanger Zeit melde ich mich auch mal wieder zurück.
Bitte nicht schimpfen, wenn ich hier im falschen Bereich bin, aber ich weiss nicht, wo ich die Frage sonst stellen soll...
Kurz zum Verständnis:
Ich habe mich jetzt (im fortgeschrittenen Alter

Nächste Woche Montag steht nun meine BGB-Klausur an und ich arbeite mich gerade durch meine ganzen Aufzeichnungen. Natürlich stellt sich mir erst jetzt die Frage, ob es bei dem Punkt "Anspruch entstanden" eine bestimmte Reihenfolge gibt. Ich meine jetzt nicht Angebot, Annahme, Zugang etc., sondern Taschengeldparagraph 110 BGB, Genehmigung 108 BGB, Einwilligung 107 BGB, Dienst- oder Arbeitsverhältnis 113 BGB usw. Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich, was ich meine.
Ich wäre Euch wirklich sehr sehr dankbar, wenn Ihr mir hierbei helfen könntet.
Liebe Grüße
Taddy