Re: Verjährung bei SEA nach Verkehrsunfall
Verfasst: 18.08.2011, 12:31
So hab nun doch was gefunden:
Während der Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung beginnt erst, sobald die gegnerische HPV mitteilt, dass sie die Regulierung endgültig abschließt und die Verjährungsfrist in Gang setzt.
D. h. wenn der Unfall am 26.06.2009 war, die Versicherung am 11.08.2011 mitteilt, dass sie die Regulierung des Schadensfalles hiermit endgültig abschließt und die Verjährungsfrist in Gang setzt, die Frist bis zum 11.08.2014 läuft.
Während der Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung beginnt erst, sobald die gegnerische HPV mitteilt, dass sie die Regulierung endgültig abschließt und die Verjährungsfrist in Gang setzt.
D. h. wenn der Unfall am 26.06.2009 war, die Versicherung am 11.08.2011 mitteilt, dass sie die Regulierung des Schadensfalles hiermit endgültig abschließt und die Verjährungsfrist in Gang setzt, die Frist bis zum 11.08.2014 läuft.