Verjährung bei SEA nach Verkehrsunfall

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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bikermoni
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#1

19.05.2009, 10:41

Erst mal einen guten Morgen :) :-)

Bei Isar-Seminare kann man nämlich einen sog. Einstufungstest für angehende ReFaWi machen und das hab ich mal am WE versucht. :kaffee

Da ist im Bereich BGB "Verjährungsfristen" die Frage aufgetaucht, welche Verjährungsfrist bei SEA beim Verkehrsunfall eintritt.

Ich glaube es ist nach § 195 BGB die regelmäßige. Leider sind keine weiteren Angaben bei solchen SEA gefunden.

Bei der Auswertung des Test wird ja keine Antwort geliefert, sondern nur der Vermerk, dass die Frage nicht richtig beantwortet ist. Denn diesen Test kann man mehrfach machen.

Ist auch interessant mal so einen Test zu machen :roll:
Da sieht man dann, dass man in manchen Bereichen noch Nachholbedarf hat :pc

Hier der Link, wer sich dafür interessiert:
http://www.isar-fachseminare-online.de/moodle/index.php

schönen Tag noch ... :lol:

Monika
MaryK1984
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#2

19.05.2009, 19:39

Meine Rückfrage: Meinst du mit SEA Schadensersatzansprüche?
Wenn ja, dann hätte ich den § 199 II BGB, also Schadensersatzansprüche verjährt in 30 Jahren.
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bikermoni
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#3

20.05.2009, 07:48

Guten Morgen,

ja SEA=Schadensersatzansprüche - sorry :oops:

Das dachte ich auch, aber es sind ja keine wiederkehrenden Leistungen...
und daher denk ich an die 3-jährige Frist...

....
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sunny84
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#4

20.05.2009, 15:11

Aber § 199 II BGB bezieht sich ja auch nicht auf wiederkehrende Leistungen. Um wiederkehrende Leistungen geht es in § 197 BGB. Von daher würde ich auch sagen, dass hier § 199 II und III BGB zutreffen.
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Micsi11
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#5

20.05.2009, 18:33

Also, ich bin für drei Jahre.

Gem. § 195 BGB verjähren Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis nach drei Jahren. Nach § 199 Abs. 1 beginnt die Frist zum Schluss des Jahres.
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#6

20.05.2009, 19:58

Micsi11 hat geschrieben:Gem. § 195 BGB verjähren Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis nach drei Jahren.
Wo steht das denn? Im Kommentar?!
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bikermoni
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#7

22.05.2009, 09:56

Hi...

danke für Eure Antworten....

Ich habe heut mal den Chef gefragt :-)

Also nach dem in der fraglichen Aufgabe nicht mehr als nur "Verjährungsfrist bei Schadensersatzforderung beim Verkehrsunfall" angegeben war, meinte er er auch, dass man dann von der 3-jährigen nach § 195 ausgehen kann. :?

Schönes WE - vor allem mit viiiiiel Sonne

:engel
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sunshine24
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#8

22.05.2009, 20:39

Mir wurde in der Ausbildung gesagt, dass Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen nach 3 Jahren verjähren, beginnend ab dem Tag, an dem der Unfall passiert ist
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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SonicEvil
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#9

17.08.2011, 08:34

Und wenn die gegnerische HPV in Regulierung eintritt und hin- und hergeschrieben wird?
Hab hier nen Unfall von 2009.
Mit Schreiben vom 11.08.2011 teilt die gegn. HPV mit: "wir schließen die Regulierung des o.g. Schadenfalles hiermit endgültig ab und setzten die Verjährungsfrist in Gang."

Wie muss ich da jetzt die Verjährungsfrist notieren? Auf den 31.12.2012 oder auf den 31.12.2014?
Gibt es da sowas wie die Hemmung der Verjährung??

Schonmal Danke für die Antwort
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SonicEvil
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#10

18.08.2011, 08:55

Muss noch einmal nachfragen... Kann mir niemand helfen?
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