Verjährung bei SEA nach Verkehrsunfall

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SonicEvil
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#11

18.08.2011, 12:31

So hab nun doch was gefunden:

Während der Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung beginnt erst, sobald die gegnerische HPV mitteilt, dass sie die Regulierung endgültig abschließt und die Verjährungsfrist in Gang setzt.

D. h. wenn der Unfall am 26.06.2009 war, die Versicherung am 11.08.2011 mitteilt, dass sie die Regulierung des Schadensfalles hiermit endgültig abschließt und die Verjährungsfrist in Gang setzt, die Frist bis zum 11.08.2014 läuft.
Toni_Bln
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#12

30.01.2013, 20:29

Allgemein:
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, §§ 195, 199 I BGB.

Beachte:
Wie oben schon geschrieben kann die Verjährung gehemmt werden aber bei der Fristberechnung handelt es sich um eine Jahresfrist, so dass der Beginn immer auf einen 31.12. fällt.

Beispiel
Diese Aussage ist falsch:
"D. h. wenn der Unfall am 26.06.2009 war, die Versicherung am 11.08.2011 mitteilt, dass sie die Regulierung des Schadensfalles hiermit endgültig abschließt und die Verjährungsfrist in Gang setzt, die Frist bis zum 11.08.2014 läuft." (SonicEvil)

Richtig wäre:
Abschluss des SE-Falls am 11.08.2011: Die Frist Beginnt am 31.12.2011 und endet am 31.12.2014 um 24:00 Uhr. Daher wäre der Anspruch regulär ab dem 01.01.2015 verjährt.

Extra:
Nicht selten können Schäden erst nach Ablauf der 3 Jahresfrist festgestellt werden, der Kläger hat daher ein Rechtsschutzbedürfnis. Kann man dies plausibel darlegen, dann sollte man den Anspruch mittels Feststellungsklage sichern. Dann ergibt sich nach § 197 I Nr.3 BGB eine Verjährungsfrist von 30 Jahren...
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