Direktanspruch gegen Versicherung
Verfasst: 19.03.2009, 12:24
Hallöle,
ich hab da mal ne Frage: Bei der Kfz-Haftpflicht ist das ja klar, aber wie ist das bei einer Berufs- oder Privathaftpflicht: Verklagt der Geschädigte hier beide (den Schädiger UND seine Versicherung)?
Oder gibt es zw. diesen beiden Arten noch mal eine Unterscheidung?
Ich verstehe den 115 VVG so, dass es immer einen Direktanspruch gibt, oder?
Freue mich über Eure Antworten!
Danke, lG, Andrea.
ich hab da mal ne Frage: Bei der Kfz-Haftpflicht ist das ja klar, aber wie ist das bei einer Berufs- oder Privathaftpflicht: Verklagt der Geschädigte hier beide (den Schädiger UND seine Versicherung)?
Oder gibt es zw. diesen beiden Arten noch mal eine Unterscheidung?
Ich verstehe den 115 VVG so, dass es immer einen Direktanspruch gibt, oder?
Freue mich über Eure Antworten!
Danke, lG, Andrea.