Allgemein zu den EAs der TFH-Berlin

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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Die Begleiterin
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#1

14.12.2008, 17:31

Ich habe hier grob die Antworten zu den EAs gelesen und mir fiel dann im Hinblick auf meine Lösungen auf, dass ich wirklich nur auf die Frage einging und dann entsprechend gewisse Dinge garnicht erst geprüft habe.

Nun folgendes:

Der Klausursachverhalt besteht aus zwei Teilen. Der Schilderung eines Lebenssachverhalts und der oder den zu beantwortenden Fallfragen.
Es empfiehlt sich, bereits vor dem ersten Durchlesen des Lebenssachverhalts die Fallfrage(n) zu lesen. Dies hat folgende Gründe:
Der Aufbau der Klausurlösung wird von den 4 W-Fragen beherrscht: Wer will was von wem woraus?
Zwischen zwei Arten von Fallfragen kann unterschieden werden.
Lautet die Fallfrage "Wie ist die Rechtslage?", so sind sämtliche denkbaren Ansprüche aller im Sachverhalt genannten Personen gegeneinander zu prüfen.
Die Fallfrage kann die zu prüfenden Ansprüche jedoch auch (unterschiedlich stark) einschränken. Im Extremfall lautet die Fallfrage dann etwa: Kann V von K die Zahlung des Kaufpreises verlangen? Die Fallfrage ist dann hinsichtlich aller 4 "W"s eingeschränkt: Wer (V) will was (Zahlung des Kaufpreises) von wem (K) woraus (§ 433 Abs. 2 BGB)?

Ist die Fallfrage in diesem Sinne eingeschränkt, können Sie Ihr Augenmerk bereits beim ersten Durchlesen des Lebenssachverhalts auf die betroffenen Personen und Anspruchsgrundlagen richten.


Kann ich das auch an der TFH-Berlin machen. Das vorstehende ist für Jura-Studenten an der Uni in Tübingen....

aufgefallen ist mir das auch deswegen, weil bei Prüfung aller möglichen Lösungen ich mit sechs Seiten ohnehin nicht hinkäme und anderen geht es sicherlich auch so!

Antwort wäre lieb und ich dankbar dafür!
StineP

#2

14.12.2008, 18:01

Kann ich das auch an der TFH-Berlin machen.
Nicht nur können - müssen! In den Kurseinheiten ist das ausführlich angesprochen und an den Beispielen bzw. Lösungen deutlich erkennbar.

Es wird von uns verlangt, das Rechtsgutachten entsprechend zu beherrschen. Dies gilt sowohl für Jura-Studenten als auch von uns.

Es ist erst einmal gleich, ob du glaubst, vom Platz hinzukommen, oder nicht.

Mein Tipp:

Schreibe alles auf, was du prüfst! Das ist wichtig.

Hast du wirklich alles zusammen, gehst du von Anfang an noch mal deine Arbeit durch. Du wirst merken, dass sich vieles wiederholt - dementsprechend kannst du auf vorangegangene Teilaufgaben verweisen.

Ich habe es eben so gemacht und hatte von anfänglichen 9 Seiten schließlich nur noch 6,5 übrig. Die halbe Seite habe ich dann "gut gemacht", indem ich die Schriftgröße von 12 auf 11,5 runtergeschraubt habe.

Und ich habe sogar noch die Zulässigkeit einer eventuellen Klage geprüft, weil ich noch Platz hatte ;)

Dein Gutachten wird nicht perekt beim ersten Schreiben. Man muss es immer und immer wieder durchgehen - gerade wir, die nicht so viel Übung haben. Irgendwann bekommt man ein gutes Feeling dafür, wo man was kürzen kann, wie man lange Sätze, in knackige kurze, aussagekräftige verwandelt und dabei einiges an Platz spart.

Ich habe oft beim Nachkorrigieren innerlich bei mir selbst gedacht, dass ich an der Stelle des Profs hier oder da mit den Augen rollen würde - laber, laber ;) Diese kennen den Sachverhalt, und auch wissen sie beim Lesen der Aufgabe 2 noch, was du in 1 geschrieben hast - das gilt nicht nur für die wiederholte Prüfung derselben Voraussetzungen, sondern auch für einzelner Ausführungen zu den bestimmten Voraussetzungen.

Hast du zB in Nr. 1 schon einmal erwähnt, dass das Haus grün ist, weil der Hausbesitzer blau und gelb gemischt hat, dann musst du die Tatsache, dass das Haus grün ist für die folgenden Ausführungen zugrunde legen. Es wäre unsinnig, noch einmal das Mischungsverhältnis der Farben zu beleuchten.

Ein doofes Beispiel, aber etwas anderes fiel mir eben nicht ein ;)

So... ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen helfen und wünsche dir ebenfalls viel Erfolg bei der Einsendeaufgabe!
Die Begleiterin
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#3

14.12.2008, 18:06

Die Fallfrage kann die zu prüfenden Ansprüche jedoch auch (unterschiedlich stark) einschränken. Im Extremfall lautet die Fallfrage dann etwa: Kann V von K die Zahlung des Kaufpreises verlangen? Die Fallfrage ist dann hinsichtlich aller 4 "W"s eingeschränkt: Wer (V) will was (Zahlung des Kaufpreises) von wem (K) woraus (§ 433 Abs. 2 BGB)?

Ist die Fallfrage in diesem Sinne eingeschränkt, können Sie Ihr Augenmerk bereits beim ersten Durchlesen des Lebenssachverhalts auf die betroffenen Personen und Anspruchsgrundlagen richten.


Das ist der Abschnitt, der im ersten Beitrag fett war.

Die Fallfragen bei den EA ist jedoch immer eingeschränkt....sehe ich doch richtig, oder?

Haben Eltern von AA Anspruch auf Rückzahlung
Wer ist ET
Gibt es Direktanspruch des H zu BB
wenn nein, was tun wir, damit er einen hat
StineP

#4

14.12.2008, 19:10

Die Fallfragen bei den EA ist jedoch immer eingeschränkt....sehe ich doch richtig, oder?
Japp. Das siehst du richtig.

Haben uns wohl missverstanden ;) Für mich ist das logisch, dass jede einzelne Aufgabe ein eigenständiges Gutachten ist und auf die vorangegangenen Erkenntnisse aufbaut. ;)

PS: Halt dich nicht mit solchen Jurastudiumsausführungen aus. Die TFH gibt genug Untertützung, damit man das gut erledigen kann. Jedwede zusätzliche Zuschüttung mit Informationen führt dazu, dass du 1. noch viel gestresster wirst und 2. komplett den Überblick verlierst ;) Ging mir etwa zwei Wochen so... Aber richtig schlimm. Und das nur, weil ich nach "zivilrechtliches Gutachten" gegoogelt habe =)
Die Begleiterin
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#5

14.12.2008, 19:36

StineP hat geschrieben:
Die Fallfragen bei den EA ist jedoch immer eingeschränkt....sehe ich doch richtig, oder?
Japp. Das siehst du richtig.

Haben uns wohl missverstanden ;) Für mich ist das logisch, dass jede einzelne Aufgabe ein eigenständiges Gutachten ist und auf die vorangegangenen Erkenntnisse aufbaut. ;)

PS: Halt dich nicht mit solchen Jurastudiumsausführungen aus. Die TFH gibt genug Untertützung, damit man das gut erledigen kann. Jedwede zusätzliche Zuschüttung mit Informationen führt dazu, dass du 1. noch viel gestresster wirst und 2. komplett den Überblick verlierst ;) Ging mir etwa zwei Wochen so... Aber richtig schlimm. Und das nur, weil ich nach "zivilrechtliches Gutachten" gegoogelt habe =)
:-)
Die Begleiterin
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#7

14.12.2008, 20:00

StineP hat geschrieben:Noch lachst du! ;)
In welcher Zeitform schreibst du?

oder in welcher Zeitform wird allgemein geschrieben?
StineP

#8

14.12.2008, 20:15

Hm... na, so wie man das eben macht ;)

Es erfolgten Angebot und Annahme..... bla bla...
Die Genehmigung wurde nicht erteilt.
Der Kaufvertrag ist unwirksam.
Der Händler muss das Geld demnach zurückzahlen.
Die Begleiterin
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#9

14.12.2008, 20:20

StineP hat geschrieben:Hm... na, so wie man das eben macht ;)

Es erfolgten Angebot und Annahme..... bla bla...
Die Genehmigung wurde nicht erteilt.
Der Kaufvertrag ist unwirksam.
Der Händler muss das Geld demnach zurückzahlen.

danke :-)

ich nerve, ich merk schon

*hahahahaha*
StineP

#10

14.12.2008, 23:12

*lach

Nee, so war das nicht gemeint. Wusste nicht, wie ich das besser erläutern soll ... hihi...
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