REFAWI Fallbearbeitung Unzureichende Aufbauanleitung Möbel
Verfasst: 11.11.2008, 14:17
Hallöööchen Ihr lieben,
selbes spiel wie bei immi:
eine gaaanz liebe foreno kollegin, hat sich bei xxx einen schrank gekauft, die anleitung ist allerdings so verworren und unddurchsichtig sowie sind wohl falsche schraubteile mit einem schrank geliefert worden.
Der Schrank lässt sich also nicht richtig aufbauen.
Nun müssen von der Fa. Monteure kommen die das teil aufbauen.
frag an sich ist jezt, wer für die kosten der monteuer aufkommen muss, der verkäufer (nennen wir das mal Kaufhaus M) oder der Käufer der das Teil selbst aufbauen wollte (nennen wir diesen mal X).
wir sind wohl schon so weit, dass es wohl eine ike* klausel zu dem ganzen gibt, welche besagt, dass dann ein sachmangel besteht.
siehe wiki:
IKEA-Klausel ist eine scherzhafte Bezeichnung für eine Regelung zum Schutze des Verbrauchers in Deutschland, nach der bei einem Kauf ein Sachmangel vorliegt, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist.
§ 434 II Bürgerliches Gesetzbuch sagt aus, dass eine falsche Montage durch den Verkäufer einen Mangel darstellt. Mit Wirkung zum Januar 2002 wurde dies ergänzt: „Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.“
Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich des Kaufvertrages die Mängelgewährleistungsrechte geltend gemacht werden können, wenn der Kunde das Produkt bei der Montage aufgrund einer fehlerhaften oder unverständlichen Anleitung beschädigt.
Der Name lehnt sich an den populären Einrichtungskonzern IKEA an, der Möbel zwecks einfacheren Transports und zur Minimierung von Lager- und Logistikkosten in Einzelteilen verkauft, wobei die Aufbauanleitung ausschließlich aus Bildern besteht.
ich möchte nochmal betonen, dass das ganze wie bei immi nicht RECHTSBERATEND ausfallen soll, sondern nur auch so schön zu unserer ReFaWi BGB sache passt!!!
selbes spiel wie bei immi:
eine gaaanz liebe foreno kollegin, hat sich bei xxx einen schrank gekauft, die anleitung ist allerdings so verworren und unddurchsichtig sowie sind wohl falsche schraubteile mit einem schrank geliefert worden.
Der Schrank lässt sich also nicht richtig aufbauen.
Nun müssen von der Fa. Monteure kommen die das teil aufbauen.
frag an sich ist jezt, wer für die kosten der monteuer aufkommen muss, der verkäufer (nennen wir das mal Kaufhaus M) oder der Käufer der das Teil selbst aufbauen wollte (nennen wir diesen mal X).
wir sind wohl schon so weit, dass es wohl eine ike* klausel zu dem ganzen gibt, welche besagt, dass dann ein sachmangel besteht.
siehe wiki:
IKEA-Klausel ist eine scherzhafte Bezeichnung für eine Regelung zum Schutze des Verbrauchers in Deutschland, nach der bei einem Kauf ein Sachmangel vorliegt, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist.
§ 434 II Bürgerliches Gesetzbuch sagt aus, dass eine falsche Montage durch den Verkäufer einen Mangel darstellt. Mit Wirkung zum Januar 2002 wurde dies ergänzt: „Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.“
Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich des Kaufvertrages die Mängelgewährleistungsrechte geltend gemacht werden können, wenn der Kunde das Produkt bei der Montage aufgrund einer fehlerhaften oder unverständlichen Anleitung beschädigt.
Der Name lehnt sich an den populären Einrichtungskonzern IKEA an, der Möbel zwecks einfacheren Transports und zur Minimierung von Lager- und Logistikkosten in Einzelteilen verkauft, wobei die Aufbauanleitung ausschließlich aus Bildern besteht.
ich möchte nochmal betonen, dass das ganze wie bei immi nicht RECHTSBERATEND ausfallen soll, sondern nur auch so schön zu unserer ReFaWi BGB sache passt!!!