REFAWI Fallbearbeitung Unzureichende Aufbauanleitung Möbel

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Tigra
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#1

11.11.2008, 14:17

Hallöööchen Ihr lieben,

selbes spiel wie bei immi:


eine gaaanz liebe foreno kollegin, hat sich bei xxx einen schrank gekauft, die anleitung ist allerdings so verworren und unddurchsichtig sowie sind wohl falsche schraubteile mit einem schrank geliefert worden.
Der Schrank lässt sich also nicht richtig aufbauen.
Nun müssen von der Fa. Monteure kommen die das teil aufbauen.

frag an sich ist jezt, wer für die kosten der monteuer aufkommen muss, der verkäufer (nennen wir das mal Kaufhaus M) oder der Käufer der das Teil selbst aufbauen wollte (nennen wir diesen mal X).





wir sind wohl schon so weit, dass es wohl eine ike* klausel zu dem ganzen gibt, welche besagt, dass dann ein sachmangel besteht.

siehe wiki:

IKEA-Klausel ist eine scherzhafte Bezeichnung für eine Regelung zum Schutze des Verbrauchers in Deutschland, nach der bei einem Kauf ein Sachmangel vorliegt, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist.

§ 434 II Bürgerliches Gesetzbuch sagt aus, dass eine falsche Montage durch den Verkäufer einen Mangel darstellt. Mit Wirkung zum Januar 2002 wurde dies ergänzt: „Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.“

Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich des Kaufvertrages die Mängelgewährleistungsrechte geltend gemacht werden können, wenn der Kunde das Produkt bei der Montage aufgrund einer fehlerhaften oder unverständlichen Anleitung beschädigt.

Der Name lehnt sich an den populären Einrichtungskonzern IKEA an, der Möbel zwecks einfacheren Transports und zur Minimierung von Lager- und Logistikkosten in Einzelteilen verkauft, wobei die Aufbauanleitung ausschließlich aus Bildern besteht.





ich möchte nochmal betonen, dass das ganze wie bei immi nicht RECHTSBERATEND ausfallen soll, sondern nur auch so schön zu unserer ReFaWi BGB sache passt!!!
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Kimmy

#2

11.11.2008, 14:51

du musst mal noch ein bisschen mehr zum Sachverhalt vortragen.
- Schrank gekauft
- Montageanleitung falsch

-> Sachmangel liegt vor.

Rechte bei Mängeln, §§ 437 ff. BGB

woher kommt den so plötzlich der Monteur? Zunächst muss ja mal der Sachmangel geltend gemacht worden sein.
Tigra
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#3

11.11.2008, 14:55

zunächst nochmal zum SV:

Der Schrank wurde gekauft (ganz klar ;))

der Schrank wurde geliefert.

Danach hat X versucht mithilfe von Y den Schrank selbst aufzubauen, dabei stellten sich erhebliche schwierigkeiten raus, in dem dann auch noch Y aufgrund der unzureichenden Beschreibung des Aufbaus den Schrank beschädigte, weil die Schrauben die angegeben waren nicht gepasst haben.

X hat daraufhin, bei dem MÖbelhaus M angerufen und um Hilfe bzw. dees Aufabus gegeben, da die anleitung fehlerhaft ist und sich der Schrank nicht aufbauen lässt.
Möbelhaus M hat lediglich das Kommen von Monteuern zugesichert, von den Kosten hat keiner gesprochen.
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Kimmy

#4

11.11.2008, 15:32

hm, dann würde ich mal sagen, das Versenden des Monteurs ist die Nacherfüllung gem. §§ 437, 439 BGB, da dadurch der Mangel behoben wurde.
StineP

#5

11.11.2008, 20:56

Möbelhaus M hat lediglich das Kommen von Monteuern zugesichert, von den Kosten hat keiner gesprochen.
Right - weil auch keine Kosten entstehen für den Käufer bei Nacherfüllung wegen Sachmangel.

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Tigra
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#6

13.11.2008, 15:57

wenn der 434 II anwendung findet, kommt quasi in der prüfungschiene erstmal die nacherfüllung...



was ist wenn durch die montageanleitung, weil sie so dürftig war, was am schrank kaputt gegangen ist (durch X)?
muss hier der Verkäufer auch Schadenersatz leisten (also neuen Schrank bzw. neue Teile)
da steig ich noch nicht ganz dahinter. so wirklich finde ich nix was passen könnte...
alles läuft ja eigtl. auf schadenersatz raus...
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