BGB Fälle effektiv lösen

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Mr.Black
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#1

28.10.2008, 18:11

Wie löse ich einen BGB Fall effektiv?

1.Zuerst den Sachverhalt richtig erfassen.
Bei mehreren Personen empfiehlt sich eine Skizze bei der man durch Linien die Verbindungen der einzelnen Personen untereinander kennzeichnet. Hütet Euch vor „ähnlichen Sachverhalten“, die Ihr mal irgendwann gelesen habt. Oft machen kleine Unterschiede im Rahmen der Lösung dann einen entscheidenden Unterschied.

2.Anspruchsziele erfassen.
Wer will eigentlich was? Wonach ist denn gefragt? Nach der Wirksamkeit des Vertrages? Nach dem Eigentümer? Nach Schadenersatz? Erst wenn das geklärt ist, kann man sich an die Lösung machen. Ihr stellt dann also fest, dass A gerne Geld haben möchte. Ist das der Kaufpreis oder Schadenersatz oder ähnliches?

3.Anspruchsgrundlagen finden
Dann müsst ihr eine Anspruchsgrundlage finden und diese prüfen. Hier sollte man nicht „aus dem Bauch heraus“ wild herumraten sondern systematisch vorgehen und die Anspruchsgrundlage genau benennen können. Oft kommen auch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Diese können dann gleichwertig nebeneinanderstehen, einander verdrängen, unterschiedliche Rechtsfolgen haben.

Es gibt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen. Man schaut zuerst ob vertragliche Ansprüche existieren, bevor man zu möglichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen übergeht.

Woran erkennt man eine Anspruchsgrundlage? Eine Anspruchsgrundlage enthält immer eine Rechtsfolge und einen Tatbestand. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, tritt die Rechtsfolge ein.

5.Anspruchsgrundlage genau prüfen
Zur Prüfung der Anspruchsgrundlage empfiehlt es sich den Tatbestand „auseinanderzunehmen“ und die einzelnen Tatbestandsmerkmale aufzulisten und nacheinander zu prüfen.

Bsp: § 823 Abs. 1 BGB
(1)Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Was wäre hier also der Tatbestand der erfüllt sein muss?

- Verletzung von Eigentum oder „sonstigem Recht“
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Widerrechtlich
- Schaden

Wenn es nur an einem Merkmal fehlt entsteht der Anspruch nicht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Kimmy

#2

28.10.2008, 19:02

ui, da hast Du Dir aber Mühe gegeben!

Der erste Einstieg ist wirklich immer wichtig: Sachverhalt richtig lesen, nichts überlesen und ja nichts verändern/hinzufügen.
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repfiffi
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#4

28.10.2008, 19:06

^^super, :thx
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#5

29.10.2008, 09:19

Supi :thx - hab ich gleich mal ausgedruck :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Tigra
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#6

29.10.2008, 09:44

oh ja ich auch :danke

hoffentlich kommen wir jezt damit endlich mit der EA weiter....
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StineP

#7

02.11.2008, 10:16

Ich muss dir mal ein riesen Lob aussprechen, Mr. Black!!

Du bist der ALLERERSTE, der es geschafft hat, meine Unklarheiten im BGB zu beseitigen... Wenn ich mal meinen Chef wegen irgendwas gefragt habe, dann gabs immer eine entweder "falsche", "unzureichende" oder gar keine Antwort...

Du triezt einen zum Nachdenken und gibst nur Schubser in die richtige Richtung. Genau das brauchen wir! !!
StineP

#8

02.11.2008, 10:20

Oft kommen auch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Diese können dann gleichwertig nebeneinanderstehen, einander verdrängen,
Woran erkennt man das?
*Butterfly_83*

#9

02.11.2008, 12:27

Mr. Black von mir auch ein ganz großes Danke! Das hilft mir weiter.
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