BGB Fälle effektiv lösen
Verfasst: 28.10.2008, 18:11
Wie löse ich einen BGB Fall effektiv?
1.Zuerst den Sachverhalt richtig erfassen.
Bei mehreren Personen empfiehlt sich eine Skizze bei der man durch Linien die Verbindungen der einzelnen Personen untereinander kennzeichnet. Hütet Euch vor „ähnlichen Sachverhalten“, die Ihr mal irgendwann gelesen habt. Oft machen kleine Unterschiede im Rahmen der Lösung dann einen entscheidenden Unterschied.
2.Anspruchsziele erfassen.
Wer will eigentlich was? Wonach ist denn gefragt? Nach der Wirksamkeit des Vertrages? Nach dem Eigentümer? Nach Schadenersatz? Erst wenn das geklärt ist, kann man sich an die Lösung machen. Ihr stellt dann also fest, dass A gerne Geld haben möchte. Ist das der Kaufpreis oder Schadenersatz oder ähnliches?
3.Anspruchsgrundlagen finden
Dann müsst ihr eine Anspruchsgrundlage finden und diese prüfen. Hier sollte man nicht „aus dem Bauch heraus“ wild herumraten sondern systematisch vorgehen und die Anspruchsgrundlage genau benennen können. Oft kommen auch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Diese können dann gleichwertig nebeneinanderstehen, einander verdrängen, unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Es gibt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen. Man schaut zuerst ob vertragliche Ansprüche existieren, bevor man zu möglichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen übergeht.
Woran erkennt man eine Anspruchsgrundlage? Eine Anspruchsgrundlage enthält immer eine Rechtsfolge und einen Tatbestand. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, tritt die Rechtsfolge ein.
5.Anspruchsgrundlage genau prüfen
Zur Prüfung der Anspruchsgrundlage empfiehlt es sich den Tatbestand „auseinanderzunehmen“ und die einzelnen Tatbestandsmerkmale aufzulisten und nacheinander zu prüfen.
Bsp: § 823 Abs. 1 BGB
(1)Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Was wäre hier also der Tatbestand der erfüllt sein muss?
- Verletzung von Eigentum oder „sonstigem Recht“
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Widerrechtlich
- Schaden
Wenn es nur an einem Merkmal fehlt entsteht der Anspruch nicht.
1.Zuerst den Sachverhalt richtig erfassen.
Bei mehreren Personen empfiehlt sich eine Skizze bei der man durch Linien die Verbindungen der einzelnen Personen untereinander kennzeichnet. Hütet Euch vor „ähnlichen Sachverhalten“, die Ihr mal irgendwann gelesen habt. Oft machen kleine Unterschiede im Rahmen der Lösung dann einen entscheidenden Unterschied.
2.Anspruchsziele erfassen.
Wer will eigentlich was? Wonach ist denn gefragt? Nach der Wirksamkeit des Vertrages? Nach dem Eigentümer? Nach Schadenersatz? Erst wenn das geklärt ist, kann man sich an die Lösung machen. Ihr stellt dann also fest, dass A gerne Geld haben möchte. Ist das der Kaufpreis oder Schadenersatz oder ähnliches?
3.Anspruchsgrundlagen finden
Dann müsst ihr eine Anspruchsgrundlage finden und diese prüfen. Hier sollte man nicht „aus dem Bauch heraus“ wild herumraten sondern systematisch vorgehen und die Anspruchsgrundlage genau benennen können. Oft kommen auch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Diese können dann gleichwertig nebeneinanderstehen, einander verdrängen, unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Es gibt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen. Man schaut zuerst ob vertragliche Ansprüche existieren, bevor man zu möglichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen übergeht.
Woran erkennt man eine Anspruchsgrundlage? Eine Anspruchsgrundlage enthält immer eine Rechtsfolge und einen Tatbestand. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, tritt die Rechtsfolge ein.
5.Anspruchsgrundlage genau prüfen
Zur Prüfung der Anspruchsgrundlage empfiehlt es sich den Tatbestand „auseinanderzunehmen“ und die einzelnen Tatbestandsmerkmale aufzulisten und nacheinander zu prüfen.
Bsp: § 823 Abs. 1 BGB
(1)Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Was wäre hier also der Tatbestand der erfüllt sein muss?
- Verletzung von Eigentum oder „sonstigem Recht“
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Widerrechtlich
- Schaden
Wenn es nur an einem Merkmal fehlt entsteht der Anspruch nicht.