BGB Fälle effektiv lösen

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Mr.Black
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#11

03.11.2008, 10:12

Danke für das Lob. Schön, wenn es Euch hilft. Ich erinner mich noch an meine BGB Anfängerzeit und die Bretter vor dem kopf, die man erst einmal gründlich wegräumen muss.
StineP hat geschrieben:
Oft kommen auch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Diese können dann gleichwertig nebeneinanderstehen, einander verdrängen,
Woran erkennt man das?
Gute Frage. Ich habe es im Studium einfach auswendig gelernt. Da es für die Konkurrenzen natürlich auch eine rechtliche Begründung gibt könnte man es sich auch herleiten. Ich schaue mir das noch mal an und poste es bei Gelegenheit hier.

Ich werde generell von Zeit zu Zeit diesen Thread nutzen ein paar Hinweise zum juristischen arbeiten im BGB abzugeben.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
StineP

#12

03.11.2008, 11:41

Ich werde generell von Zeit zu Zeit diesen Thread nutzen ein paar Hinweise zum juristischen arbeiten im BGB abzugeben.
Perfekt!!

Da es für die Konkurrenzen natürlich auch eine rechtliche Begründung gibt könnte man es sich auch herleiten. Ich schaue mir das noch mal an und poste es bei Gelegenheit hier.
Super.. bis dahin merken wir uns: Vorrang hat das speziellere Recht.
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#13

06.11.2008, 11:49

Lektion 2 Der Gutachtenstil

In der Regel schreiben Anfänger in juristischen Prüfungen zu viel oder zu wenig. Oder Beides, nur falsch verteilt.

Mit dem Gutachtenstil hat man zumindest als juristischer Anfänger manchmal seine Probleme. Dabei ist er eigentlich nicht schwer und hilft beim Lösen von juristischen Problemen.

Beim Gutachtenstil wird am Anfang eine Frage aufgeworfen und diese im Rahmen der Subsumtion gelöst. Das Gegenstück zum Gutachtenstil ist der Urteilsstil, in dem Gerichte ihre Urteile verfassen. Beim Urteilsstil ist das Ergebnis vorangestellt und wird anschließend begründet.

Der Gutachtenstil folgt immer folgendem Aufbau:

Obersatz
Definition
Subsumtion
Ergebnis

So weit so gut. Aber wie setzt man das um? Wie das Ganze praktisch funktioniert möchte ich an einem simplen praktischen Beispiel verdeutlichen. Ich wähle hierzu einmal zunächst eine nichtjuristische Fragestellung, da es hier zunächst um den Stil gehen soll und nicht um juristische Probleme.

Obersatz:
Zunächst wird eine Prüfungsfrage aufgeworfen. Diese ist im Konjunktiv (könnte) formuliert.

"Bei dem vorliegenden Gegenstand könnte es sich um einen Lebkuchen handeln"


Definition
Definitionen zu Rechtsfragen kennt man entweder auswendig oder findet sie in der einschlägigen Kommentierung (z.B. im Palandt). Fehlt es an beidem muss man kreativ sein und eine eigene Definition finden (so wie ich es jetzt tue).

Ein Lebkuchen ist ein süßes Gebäckstück mit den häufig enthaltene Zutaten Mandeln, Nüsse und Honig, oft aber nicht notwendigerweise, mit Schokolade überzogen und typischerweise zur Weihnachtszeit verkauft.


Subsumtion
Bei der Subsumtion prüft man ob der Prüfungsgegenstand zur Definition passt.

"Vorliegend handelt es sich um ein süßes Gebäckstück, welches mit Schokolade überzogen und mit Mandeln belegt ist. Der Weihnachtsbezug wird durch die angedeutete Tannenbaumform des Gebäcks verdeutlicht. Des weiteren ist das Gebäck nur zur Vorweihnachtszeit im Handel erhältlich.

Ergebnis
Das Prüfungsergebnis der Subsumtion wird dargestellt.

"Mithin handelt es sich vorliegend um einen Lebkuchen"
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
*Butterfly_83*

#14

06.11.2008, 12:54

:thx Ist echt super die Erklärung. Muss ich mir gleich kopieren. :)
Carmen1975
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#15

30.11.2008, 14:47

MR Black vielen lieben Dank.

Echt klasse Tipps, werd ich gleich mal versuchen umzusetzen.

:dankeschoen

Gruß Carmen
StineP

#16

30.11.2008, 18:28

*lach

Sehr cool! Ich hab mir für den Gutachtenstil ein Schema einprägen wollen, aber ich finde, wenn man das Grundprinzip mal wirklich überdenkt, ist das ganz logisch, wie man das schreiben muss.

Mein Schema sah so aus:

Wer will was von wem woraus?



1. Ein Anspruch könnte sich ergeben aus…
.........a. Vorraussetzungen sind…

....................i. Voraussetzung I
.........................1. Voraussetzung I.1 (+)
.........................2. Voraussetzung I.2 (+)
...................ii. Voraussetzungen I (+)

..................iii. Voraussetzung II (+)

b. ->Alle Voraussetzungen erfüllt – Anspruch besteht
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Cherry___
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#17

23.12.2010, 20:06

danke für die tollen Tipps.
Ich hatte in meiner ersten Arbeit im BGB Recht zwar eine 1.
Hab aber gemerkt, dass ich echt sehr viel geschrieben habe. Vieles hätte ich mir klemmen könne. :shock:
Den größten Fehler, den man im Leben machen kann,
ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen
Jupp03/11

#18

23.12.2010, 20:17

Der Vorteil des Hervorholens eines alten Beitrags ist doch, dass man lange nicht gelesene, aber unvergessen gebliebene User wieder trifft.
Was unsere StineP wohl zur Zeit macht?! :roll:
Hoffe, dass es ihr gut geht und ihre Pläne/Wünsche soweit in Erfüllung gegangen sind.
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Gruftie
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#19

23.12.2010, 20:20

Da haste echt Recht, Jupp!!

Das hab ich mich auch gefragt...und nicht nur bei Stine... :(
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#20

23.12.2010, 20:34

Einige hätte ich schon gerne wieder hier, man konnte mit denen schön streiten, wobei es allerdings immer -im Gegensatz zu heute- sachlich fair blieb. :mrgreen:
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