EA I Frage Nr. 2

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Smilie
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#11

28.10.2008, 10:40

ommst Du nämlich zu dem ergebnis, dass zwar die Übereignung unwirksam ist
ja - wg. rechtlichem Nachteil s.o.
ann hätte die Freundin ja immer noch einen Anspruch gegen A.
stimmt - gehört doch aber eigentlich nicht zur Frage, oder?
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StineP

#12

28.10.2008, 13:04

ann hätte die Freundin ja immer noch einen Anspruch gegen A.
welchen denn??

hat ja lediglich besitz erlangt...

ansonsten sehe ich das alles ganz genauso wie ihr..
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#13

28.10.2008, 13:07

auf Übertragung des Eigentums an dem Player
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Curry
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#14

28.10.2008, 13:13

Nein, den Anspruch hat sie nicht. Der Vertrag ist unwirksam, also können aus ihm keine Rechte hergeleitet werden.
Curry

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#15

28.10.2008, 13:14

:shock: also ist sie auch keine besitzerin oder wie?
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#16

28.10.2008, 13:16

Besitzerin ist sie, die Sache hat sie ja.
Curry

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#17

28.10.2008, 13:16

aber wir hatten doch gesagt, dass das Verpflichtungsgeschäft - Anspruch auf Übertragung des Eigentums also die Schenkung an sich wirksam ist...
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#18

28.10.2008, 13:18

Die Schenkung ist nicht wirksam, weil A dadurch einen rechtlichen Nachteil hat!
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#19

28.10.2008, 13:18

siehe auch:

Zwischenfrage: Was ist mit dem Verpflichtungsgeschäft der Schenkung?

Sohn verpflichtet sich, der Beschenkten Freundin das Eigentum an der Anlage zu verschaffen, oder?

Genau. Das Verpflichtungsgeschäft der Schenkung ist das Schenkungsverprechen. Du müßtest daher gedanklich prüfen ob das Schenkungsversprechen ebenfalls unwirksam ist. ommst Du nämlich zu dem ergebnis, dass zwar die Übereignung unwirksam ist, aber nicht die Verpflichtung, dann hätte die Freundin ja immer noch einen Anspruch gegen A.
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#20

28.10.2008, 13:20

Die Schenkung ist nicht wirksam, weil A dadurch einen rechtlichen Nachteil hat!
Das betrifft aber nur das Erfüllungsgeschäft.

Das Verpflichtungsgeschäft bleibt davon unberührt.
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