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EA I Frage Nr. 2

Verfasst: 27.10.2008, 19:27
von rosa
Wer ist eigentlich Eigentümer des Gerätes?

Verfasst: 27.10.2008, 19:42
von rosa
also ich sage, der Sohn wird Eigentümer des Gerätes und bleibt auch nach der Schenkung Eigentümer:

Begründung

er wird eigentümer, da er durch das erlangen des players keinen nachteil hat

er bleibt eigentümer, da die schenkung als beschränkt geschäftsfähigen nichtig ist, das dies einen nachteil birgt

das ganze jetzt mal ohne §§

Verfasst: 28.10.2008, 09:07
von Smilie
er wird eigentümer, da er durch das erlangen des players keinen nachteil hat
:zustimm. Die Eltern müssen dem entsprechenden Verfügungsgeschäft (der Übertragung des Players) nicht zustimmen, da der Sohn dadurch nur einen rechtlichen Vorteil und keinen Nachteil hat.

Bei der Schenkung denke ich auch, dass das Verfügungsgeschäft (Übertragung des Eigentums auf die Freundin) durch die nicht erteilte Genehmigung nichtig ist - da durch die Übergabe ein rechtlicher Nachteil zu Lasten des Sohnes entsteht (Verlust des Eigentums am Player?)

Verfasst: 28.10.2008, 10:16
von rosa
ok dann sind wir uns soweit einig, die frage dürfte als klar sein.... DENKE ICH

Verfasst: 28.10.2008, 10:17
von Smilie
Hoff ich auch - aber ich warte mal ab, was der Rest dazu sagt.

Verfasst: 28.10.2008, 10:18
von Tigra
also ich denke auch die schenkung ist nichtig!

Verfasst: 28.10.2008, 10:20
von Mr.Black
Smilie hat geschrieben:Bei der Schenkung denke ich auch, dass das Verfügungsgeschäft (Übertragung des Eigentums auf die Freundin) durch die nicht erteilte Genehmigung nichtig ist - da durch die Übergabe ein rechtlicher Nachteil zu Lasten des Sohnes entsteht (Verlust des Eigentums am Player?)
Zwischenfrage: Was ist mit dem Verpflichtungsgeschäft der Schenkung?

Verfasst: 28.10.2008, 10:22
von Smilie
Wie jetzt:

Sohn verpflichtet sich, der Beschenkten Freundin das Eigentum an der Anlage zu verschaffen, oder?

Verfasst: 28.10.2008, 10:36
von Mr.Black
Genau. Das Verpflichtungsgeschäft der Schenkung ist das Schenkungsverprechen. Du müßtest daher gedanklich prüfen ob das Schenkungsversprechen ebenfalls unwirksam ist. ommst Du nämlich zu dem ergebnis, dass zwar die Übereignung unwirksam ist, aber nicht die Verpflichtung, dann hätte die Freundin ja immer noch einen Anspruch gegen A.

Verfasst: 28.10.2008, 10:37
von rosa
Was ist mit dem Verpflichtungsgeschäft der Schenkung?
sohn verpflichtet sich der tussi den cd player zu geben, da das aber ein rechtlicher nachteil des beschränkt gf ist, geht das nich