EA I Frage Nr. 2

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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Jennie
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#71

10.11.2008, 08:23

A ist Eigentümer, jedoch ohne Rechtsgrund
:zustimm
Viele Grüße
Jennie
Die Begleiterin
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#72

14.12.2008, 18:01

FRAAAAAAAAAAAAAAAAAAGE!!!!

In der Aufgabe wird nach dem Eigentümer gefragt.

Reicht es nicht, wenn ich lediglich schreibe, dass Erfüllungsgeschäft wirksam ist und A.A. Eigentümer ist?

Damit hätte ich doch die Frage beantwortet, denn es wird ausdrücklichst NICHT nach B.B. gefragt.....


Ich finde zudem den Begriff "Eigentümer ohne Rechtsgrund" verwirrend....auch wenn der KV doch unwirksam ist, bleibt das Erfüllungsgeschäft - also die Übereignung - wirksam!

Irre ich?
StineP

#73

14.12.2008, 19:19

Damit hätte ich doch die Frage beantwortet, denn es wird ausdrücklichst NICHT nach B.B. gefragt.....

Grundsätzlich schon. ABER: du musst halt eben alles prüfen. Ich nehme an, dass, sofern man bei deinem Ansatz aufhört, eine Notiz kommen könnte, dass nach Erfüllungsgeschäft doch noch Schenkung stattfand... Hier sollte man eine zeitliche und logische Reihenfolge nicht außer Acht lassen.
Ich finde zudem den Begriff "Eigentümer ohne Rechtsgrund" verwirrend
Inwiefern?

Du sagst selbst, A ist Eigentümer geworden aufgrund des wirksamen Erfüllungsgeschäftes.

Was ist mit dem Verpflichtungsgeschäft (KV)? Ist dieses wirksam zustande gekommen?
Das Verpflichtungsgeschäft ist der Rechtsgrund für das Erfülungsgeschäft. Kein wirksames Verpflichtungsgeschäft, kein Rechtsgrund. ;)
Die Begleiterin
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#74

14.12.2008, 19:33

StineP hat geschrieben:
Damit hätte ich doch die Frage beantwortet, denn es wird ausdrücklichst NICHT nach B.B. gefragt.....

Grundsätzlich schon. ABER: du musst halt eben alles prüfen. Ich nehme an, dass, sofern man bei deinem Ansatz aufhört, eine Notiz kommen könnte, dass nach Erfüllungsgeschäft doch noch Schenkung stattfand... Hier sollte man eine zeitliche und logische Reihenfolge nicht außer Acht lassen.
Ich finde zudem den Begriff "Eigentümer ohne Rechtsgrund" verwirrend
Inwiefern?

Du sagst selbst, A ist Eigentümer geworden aufgrund des wirksamen Erfüllungsgeschäftes.

Was ist mit dem Verpflichtungsgeschäft (KV)? Ist dieses wirksam zustande gekommen?
Das Verpflichtungsgeschäft ist der Rechtsgrund für das Erfülungsgeschäft. Kein wirksames Verpflichtungsgeschäft, kein Rechtsgrund. ;)
das mit dem unwirksamen Verpflichtungsgeschäft haben wir ja sicherlich in der Lösung zu Aufgabe 1 schon geschrieben.

Außerdem dürfte das für die Frage nach dem Eigentum unerheblich sein oder irre ich da?

und noch eine kleine Frage:

Durch die Reaktion der Eltern wird doch im Grunde das gesamte Geschäft nichtig oder nicht?

sobald ich Antwort hab, sag ich auch, warum ich so frage :-D
StineP

#75

14.12.2008, 19:38

das mit dem unwirksamen Verpflichtungsgeschäft haben wir ja sicherlich in der Lösung zu Aufgabe 1 schon geschrieben.
Haben wir ;)

Außerdem dürfte das für die Frage nach dem Eigentum unerheblich sein oder irre ich da?
Versteh die Frage nicht ganz. Was dürfte für die Frage nach dem Eigentum unerheblich sein?


Durch die Reaktion der Eltern wird doch im Grunde das gesamte Geschäft nichtig oder nicht?
Öhm... das GESAMTE? gibt es ohnehin nicht. Es gibt immer zwei Geschäfte - Abstraktionsprinzip. Das eine kann wirksam, das andere unwirksam sein. Wie beim Eigentum des A. Kaufvertrag durch fehlende Genehmigung unwirksam, aber Eigentumsübertragung ist ja lediglich von rechtlichem Vorteil für A. Also keine Einwilligung/Zustimmung nötig und das Erfüllungsgeschäft ist wirksam. Wundervoll!
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#76

14.12.2008, 19:46

für die Frage nach dem Eigentum ist das mit dem Besitz unerheblich....das meinte ich......

wie beginne ich eigentlich die Antwort?

das olle KÖNNTe geht mir auf die Nerven.....uuuuuuuuund in welcher Zeit schreibe ich das Gutachten?!?!?!?!?!

Präsens?etc.
StineP

#77

14.12.2008, 20:12

für die Frage nach dem Eigentum ist das mit dem Besitz unerheblich....das meinte ich......
So allgemein gesagt schon.

Aber nicht für diesen Fall, wenn du ausführlich prüfen willst.

Klar ist, dass Schenkung erfolgte. Aber noch hast du nirgends ausgeführt, dass B nur Besitzer geworden ist.

Jeder, der sich nicht weiter damit beschäftigt hat, würde fragen: Aber was ist denn mit der Schenkung? Ist B nicht Eigentümerin geworden durch diese?

Und da knüpfst du eben kurz an.

Ich habs so:
A könnte Eigentümer durch Kaufvertrag geworden sein.... Zerpflücken und begründen...
Ergebnis: A Eigentümer geworden

B könnte Eigentümerin geworden sein durch Schenkung... Zerpflücken, begründen..

Ergebnis: B ist nicht Eigentümerin. A trotz Schenkung Eigentümer


*lach

Ja, mit dem könnte hatte ich Anfangs auch Schwierigkeiten. Aber daran gewöhnt man sich! Nur immer schön an diesem Schema arbeiten, dann flutscht das von selbst!

Ich hab immer ganz bewusst vorm Beantworten eine Denkerposition eingenommen und laut vor mich hingedacht...

"Also... es könnte sein, dass das und das" Durch diese übertriebene Weise, mich selbst dazu zu zwingen, von vorne anzufangen mit meinen Überlegungen ging das wirklich gut.

Ja, lacht ruhig alle. Aber manchmal brauch ich solche Tricks ;)


Aber hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=22 ... c&start=10

Den solltest du dir mal anschauen!!! Super toller hilfreicher Thread!!
Die Begleiterin
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#78

14.12.2008, 20:25

StineP hat geschrieben:
für die Frage nach dem Eigentum ist das mit dem Besitz unerheblich....das meinte ich......
So allgemein gesagt schon.

Aber nicht für diesen Fall, wenn du ausführlich prüfen willst.

Klar ist, dass Schenkung erfolgte. Aber noch hast du nirgends ausgeführt, dass B nur Besitzer geworden ist.

Jeder, der sich nicht weiter damit beschäftigt hat, würde fragen: Aber was ist denn mit der Schenkung? Ist B nicht Eigentümerin geworden durch diese?

Und da knüpfst du eben kurz an.

Ich habs so:
A könnte Eigentümer durch Kaufvertrag geworden sein.... Zerpflücken und begründen...
Ergebnis: A Eigentümer geworden

B könnte Eigentümerin geworden sein durch Schenkung... Zerpflücken, begründen..

Ergebnis: B ist nicht Eigentümerin. A trotz Schenkung Eigentümer


*lach

Ja, mit dem könnte hatte ich Anfangs auch Schwierigkeiten. Aber daran gewöhnt man sich! Nur immer schön an diesem Schema arbeiten, dann flutscht das von selbst!

Ich hab immer ganz bewusst vorm Beantworten eine Denkerposition eingenommen und laut vor mich hingedacht...

"Also... es könnte sein, dass das und das" Durch diese übertriebene Weise, mich selbst dazu zu zwingen, von vorne anzufangen mit meinen Überlegungen ging das wirklich gut.

Ja, lacht ruhig alle. Aber manchmal brauch ich solche Tricks ;)


Aber hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=22 ... c&start=10

Den solltest du dir mal anschauen!!! Super toller hilfreicher Thread!!
Für mich ist das mit dem Abhandeln anstrengend....also sage ich nach jedem Absatz..."das ist nicht der Fall"....bis ich beim richtigen ankomme und sagen kann: bla bla steht irgendwas noch mehr bla bla bla mit §§ zu!"

oh mann.....


danke liebe Stine!
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Mr.Black
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#79

13.01.2009, 15:48

Die Begleiterin hat geschrieben:das olle KÖNNTe geht mir auf die Nerven.....uuuuuuuuund in welcher Zeit schreibe ich das Gutachten?!?!?!?!?!

Präsens?etc.
Konjunktiv-Plusquamperfekt

"könnte geworden sein."
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
rosa

#80

13.01.2009, 15:49

Konjunktiv-Plusquamperfekt
:zustimm
geil, ich hatte 5 jahre latein, da hab ich auch eimmer mit plusquamperfekt arbeiten müssen :) ewig nich gehört das wort :)
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