EA I Frage Nr. 2

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Mr.Black
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#81

13.01.2009, 15:56

ist auch die geilste der Zeitformbezeichnungen
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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