EA I Frage Nr. 1

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
rosa

#41

07.11.2008, 09:12

und woraus sich ergibt, dass es seine Eltern sind.
naja das gehört eher in die biologie oder :lolaway
StineP

#42

07.11.2008, 09:30

Ihr seid echt knallersüß

Klar... wenn man das in Frage 1 schon mal klar stellt, dann musste da nicht in 4 wieder drauf eingehen...

Ich mach das so:

Alles, was ich gleich schon mal festhalten kann, tu ich ausführlich. Im Folgenden verweise ich nur noch... bei vier dann: "Guggstu oben bei 1 - steht da!"...

Werd mich morgen auch mal dran setzen, alles in einen geilen Text zu bringen.

Dann das ganze noch schön ausmalen und untersreichen und so ("Frauen studieren nicht, sie malen aus und unterstreichen bunt") und dann bin ich fertig. Nächste Woche wollt ich dann mal in die nächste KE reingucken... muss mal wieder vorwärts kommen ;)
rosa

#43

07.11.2008, 09:54

"Guggstu oben bei 1 - steht da!"...
das mit dem gutachterstil üben wir dann also noch ein bissl :) :lolaway
soooo jetzt hab ich aber genug unqualifizierte kommentare von mir gegeben, :ichmussweg
*Butterfly_83*

#44

07.11.2008, 10:08

Also kann man später immer auf die davor beantworteten Fragen verweisen und muss nicht alles noch einmal erklären?

Sorry, habt Ihr bestimmt schon irgendwo mal was darüber geschrieben, aber finde gerade nichts...
rosa

#45

07.11.2008, 10:17

wir haben gesagt, dass wir das so machen JA
ob das so vorgesehen ist kann ich dir jetzt nich mit gewissheit sagen aber man kann nich immer wenn man das wort "eltern" benutzt aufs neue drauf eingehen!!! ich verweise definitiv auf die vorausführungen!!
StineP

#46

07.11.2008, 10:31

Also kann man später immer auf die davor beantworteten Fragen verweisen?
Wäre schlimm, wenn nicht, oder? Hatte das extra im Rfwforum gefragt und die meinten, das wäre ok. Stell dir mal vor, du müsstest jedes mal so viel schreiben..... Nee, dann kommste mit den 6 Seiten ja gar nicht hin...

Das sprengt nicht nur den Rahmen deines Gutachtens, sondern unterstellt dem Leser, dass der nicht aufgepasst hat, wenn du das noch mal ausführlich schreibst... ;)
*Butterfly_83*

#49

07.11.2008, 13:38

Sitze gerade an meiner EA I und bin noch ein bisschen unsicher. Ich weiß es wurde hier bestimmt schon alles diskutiert und tut mir leid wenn ich jetzt noch einmal frage…

Meine Antwort ist, dass sich der Anspruch auf § 812 I BGB stützen könnte.

Dann prüfe ich als erstes, ob der Kaufvertrag wirksam ist. Nach der prüfen v. §§ 104, 105, 106, 107 u. 110 komme ich auf die Lösung, dass er nicht wirksam ist, da A beschränk geschäftig ist und die Eltern nicht zugestimmt haben. Damit ist das Angebot, das A für den Kauf des CD-Players abgegeben hat unwirksam. Also Vertrag unwirksam. Händler ist durch das Geld ungerechtfertig bereichert worden, da er es ohne Rechtsgrund erhalten hat.

Gehe ich so richtig vor?
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Jennie
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#50

07.11.2008, 13:39

naja das gehört eher in die biologie oder
Sollten wir denn bei Frage 1 keine Ausführungen zur Biologie machen? :liebe2
;-)

Spaß beiseite: Ich hab auch immer auf die Ausführungen zu den anderen Fragen verwiesen, denn sonst hätte ich ein Problem mit den 6 Seiten :pcwink
Viele Grüße
Jennie
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