EA I Frage Nr. 1
Also nach meiner Meinung hat A bzw. seine Eltern gemäß § 812 Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wie seht ihr das? Habt ihr was dazu ausgeführt (also nur in Frage 1), ob A den CD-Player gleichzeitig zurückgeben muss? Ich habe nur geprüft, ob sie das Geld zurverlangen dürfen oder nicht.
Viele Grüße
Jennie
Jennie
Jepp - mit dem Zusatz aus Abs. 1Wie seht ihr das?
Noch nicht... Muss er ja nicht. Aber man hat bei Rückabwicklung die Möglichkeit, sich auf 273 (Zug-um-Zug) zu berufen.Habt ihr was dazu ausgeführt (also nur in Frage 1), ob A den CD-Player gleichzeitig zurückgeben muss?
Mehr war ja auch nicht gefragt.Ich habe nur geprüft, ob sie das Geld zurverlangen dürfen oder nicht.
Jennie, man sieht dich so wenig. wenn du fragen hast, hau raus gell kommst du soweit klar?
Immi, danke fürs Nachfragen. Ja, ich komme soweit klar. Sitze gerade weiter über der EA. Habe aber ein wenig Probleme mit dem Formulieren. Der Gutachtenstil ist irgendwie nicht mein Stil, wenn ihr wisst, was ich meine
Ich bin so wenig online, weil ich tagsüber im Büro nicht wirklich online gehen kann, ohne dass es alle mitbekommen und meist fehlt mir auch die Zeit dafür. Abends schau ich dann, dass ich mit der KE weiterkomme. Aber ich versuche, öfters reinzuschauen. Ich gelobe Besserung
Ich bin so wenig online, weil ich tagsüber im Büro nicht wirklich online gehen kann, ohne dass es alle mitbekommen und meist fehlt mir auch die Zeit dafür. Abends schau ich dann, dass ich mit der KE weiterkomme. Aber ich versuche, öfters reinzuschauen. Ich gelobe Besserung
Viele Grüße
Jennie
Jennie
Hab Ihr § 985 mit in Eure Lösung einbezogen? über den stolpere ich grad, finde aber, er hat in meiner Lösung nichts zu suchen. Oder muss ich alle Eventualitäten in meiner Lösung durchgehen? Dann reichen mir aber die 6 Seiten nicht.... oh, man, ich werde immer verwirrter.
Viele Grüße
Jennie
Jennie
985 ist spezieller als 812 --> 985 hat vorrang!!!
Zuletzt geändert von rosa am 02.11.2008, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.