Butterfly:
Lies dir noch mal die Ausführungen zum Gutachten in der KE durch....
Das Prinzip ist so:
A fordert ... von B... könnte sich stützen auf § X
§ X setzt voraus, dass .....Y
Damit Y geht, muss C und D
C = .... gegeben
D= ... gegeben...
Y geht also.
X passt
A kann ... von B fordern
Ich hab mir das in so ner Reihenfolge gemerkt...
Du sagst deine Anspruchsgrundlage - prüfst die Voraussetzungen. Gibt es bei den Voraussetzungen noch irgendwas zu erläutern, dann tu dies. (Kauf= Angebot+Annahme, was ist Angebot, was ist Annahme??)
Und wenn du die Voraussetzungen bis ins kleinste Detail geprüft hast, dann gehst du die Leiter quasi wieder hoch... Und kommst dann eben zum Schluss, dass deine Anspruchsgrundlage greift oder halt nicht.
EA I Frage Nr. 1
StineP Danke nochmals für die Erklärung. So habe ich mir auch schon meine Skizze gemacht nun muss ich es nur noch gutachterlich auf das Papier bringen.
Ich befürchte, das wird noch mal richtig schwer.... Aber wir schaffen das schon!muss ich es nur noch gutachterlich auf das Papier bringen.
leute ich hab hier noch ne frage:
wenn ihr jetzt alles komplett ausgeführt habt und alles dann so fertigt habt, dass die lösung ist, dass die eltern von a das geld zurückverlangen können, seid ihr dann auch noch darauf eingegangen, dass der h aber zurückbehaltungsrecht geltend machen kann? KLAR, das ist nich die frage, das sehe ich ja aber irgendwie gehörts ja dennoch dazu, weil man sonst ja gar nich weiß wofür das ganze pipapo bei den nachfolgenden fragen noch nötig ist, nach den ausführungen in 1 hätten die ja dann ihr geld bekommen wenn man nichts dazu sagt, dass der händer zug um zug verlangen kann, versteht ihr mein problem?
wenn ihr jetzt alles komplett ausgeführt habt und alles dann so fertigt habt, dass die lösung ist, dass die eltern von a das geld zurückverlangen können, seid ihr dann auch noch darauf eingegangen, dass der h aber zurückbehaltungsrecht geltend machen kann? KLAR, das ist nich die frage, das sehe ich ja aber irgendwie gehörts ja dennoch dazu, weil man sonst ja gar nich weiß wofür das ganze pipapo bei den nachfolgenden fragen noch nötig ist, nach den ausführungen in 1 hätten die ja dann ihr geld bekommen wenn man nichts dazu sagt, dass der händer zug um zug verlangen kann, versteht ihr mein problem?
das ist echt die mistekackigste aufgabe von allen find ich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
jetzt hab ich eben ne halbe seite geschrieben, warum die eltern den A vertreten, dabei heißt die frage ja können WIR (!!!!!!) im namen des A.... geht ja gar nich um die vertretung der eltern ARGH
jetzt hab ich eben ne halbe seite geschrieben, warum die eltern den A vertreten, dabei heißt die frage ja können WIR (!!!!!!) im namen des A.... geht ja gar nich um die vertretung der eltern ARGH
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.11.2006, 09:00
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- Wohnort: Nähe Stuttgart
Verstehe ich jetzt nicht, warum geht es da nicht um die Vertretung der Eltern?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Curry, vielleicht bin ich ja auch grad depp, kann sein, ich verzwazzel hier nämlich grad bissl
aber die frage heißt doch, ob WIR das für A verlangen können, also muss ja begründet werden warum WIR das machen können und ich ob die eltern das machen können oder bin ich jetzt falsch, raffs einfach grad nich
aber die frage heißt doch, ob WIR das für A verlangen können, also muss ja begründet werden warum WIR das machen können und ich ob die eltern das machen können oder bin ich jetzt falsch, raffs einfach grad nich
seid ihr dann auch noch darauf eingegangen, dass der h aber zurückbehaltungsrecht geltend machen kann? KLAR, das ist nich die frage, das sehe ich ja aber irgendwie gehörts ja dennoch dazu, weil man sonst ja gar nich weiß wofür das ganze pipapo bei den nachfolgenden fragen noch nötig ist, nach den ausführungen in 1 hätten die ja dann ihr geld bekommen wenn man nichts dazu sagt, dass der händer zug um zug verlangen kann, versteht ihr mein problem?
NÖ!!
Das ist nämlich wirklich nicht die Frage...
Wenn du Platz haben solltest, könntest du ja am Schluss irgendwo noch als Rechtsfolge gem. Nr. 4 erwähnen, dass das Zurückbehaltungsrecht nicht mehr besteht
Mein Platz reicht dafür nicht aus *lach
Aber mal ne andere Frage:
Muss ich bei 1 auch ALLE bereicherungsrechtlichen Ansprüche prüfen? ich hab erst nur 812 I gehabt. Dann 985 hinzugenommen, dann kurz ausgeführt zur Problematik dabei...
Ach Süße.
Da steht: Die Eltern wollen wissen:
"Können wir im Namen des A den Anspruch geltend machen?"
4) "Wenn ein solcher Anspruch nicht besteht, was können WIR tun,....."
Die Eltern sprechen also mit dir und wollen genau DAS wissen
Da steht: Die Eltern wollen wissen:
"Können wir im Namen des A den Anspruch geltend machen?"
4) "Wenn ein solcher Anspruch nicht besteht, was können WIR tun,....."
Die Eltern sprechen also mit dir und wollen genau DAS wissen