EA I Frage Nr. 1

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Benutzeravatar
Jennie
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 17.06.2007, 18:22
Beruf: Rechtsfachwirtin

#21

01.11.2008, 18:34

:bahnhof
Also nach meiner Meinung hat A bzw. seine Eltern gemäß § 812 Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wie seht ihr das? Habt ihr was dazu ausgeführt (also nur in Frage 1), ob A den CD-Player gleichzeitig zurückgeben muss? Ich habe nur geprüft, ob sie das Geld zurverlangen dürfen oder nicht.
Viele Grüße
Jennie
StineP

#22

01.11.2008, 19:50

Wie seht ihr das?
Jepp - mit dem Zusatz aus Abs. 1

Habt ihr was dazu ausgeführt (also nur in Frage 1), ob A den CD-Player gleichzeitig zurückgeben muss?
Noch nicht... Muss er ja nicht. Aber man hat bei Rückabwicklung die Möglichkeit, sich auf 273 (Zug-um-Zug) zu berufen.

Ich habe nur geprüft, ob sie das Geld zurverlangen dürfen oder nicht.
Mehr war ja auch nicht gefragt.
Benutzeravatar
Jennie
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 17.06.2007, 18:22
Beruf: Rechtsfachwirtin

#23

02.11.2008, 14:42

:thx Stine!
Viele Grüße
Jennie
rosa

#24

02.11.2008, 14:43

Jennie, man sieht dich so wenig. wenn du fragen hast, hau raus gell :) kommst du soweit klar?
Benutzeravatar
Jennie
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 17.06.2007, 18:22
Beruf: Rechtsfachwirtin

#25

02.11.2008, 15:05

Immi, danke fürs Nachfragen. Ja, ich komme soweit klar. Sitze gerade weiter über der EA. Habe aber ein wenig Probleme mit dem Formulieren. Der Gutachtenstil ist irgendwie nicht mein Stil, wenn ihr wisst, was ich meine ;-)
Ich bin so wenig online, weil ich tagsüber im Büro nicht wirklich online gehen kann, ohne dass es alle mitbekommen und meist fehlt mir auch die Zeit dafür. Abends schau ich dann, dass ich mit der KE weiterkomme. Aber ich versuche, öfters reinzuschauen. Ich gelobe Besserung ;-)
Viele Grüße
Jennie
rosa

#26

02.11.2008, 15:29

Jennie, kein ding :) wollte nur betonen, dass du gerne nachfragen darfst
Benutzeravatar
Jennie
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 17.06.2007, 18:22
Beruf: Rechtsfachwirtin

#27

02.11.2008, 15:40

Danke, so habe ich es auch verstanden. Ist echt lieb von dir! :-)
Viele Grüße
Jennie
Benutzeravatar
Jennie
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 17.06.2007, 18:22
Beruf: Rechtsfachwirtin

#28

02.11.2008, 15:51

Hab Ihr § 985 mit in Eure Lösung einbezogen? über den stolpere ich grad, finde aber, er hat in meiner Lösung nichts zu suchen. Oder muss ich alle Eventualitäten in meiner Lösung durchgehen? Dann reichen mir aber die 6 Seiten nicht.... oh, man, ich werde immer verwirrter.
Viele Grüße
Jennie
rosa

#29

02.11.2008, 15:53

985 ist spezieller als 812 --> 985 hat vorrang!!!
Zuletzt geändert von rosa am 02.11.2008, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Jennie
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 17.06.2007, 18:22
Beruf: Rechtsfachwirtin

#30

02.11.2008, 16:02

oh man, dann kann ich alles wieder umschmeissen....
Viele Grüße
Jennie
Antworten