EA I Frage Nr. 1

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
rosa

#61

09.11.2008, 15:55

StineP, :oops:
hach man, kacke!!! danke dir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! nich so mein tag heute!!!
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#62

09.11.2008, 15:57

Genau Immi, die Eltern fragen dich das doch. Ich hab es am Anfang aber auch immer erst anders gelesen.

Stine, ich weiß nicht genau, ich hab auch erst überlegt, ob noch der Anspruch nach 985 zu prüfen wäre. Aber dann würden wir ja auch irgendwie die Antwort zu Frage 2 vorwegnehmen, oder? Denn da müssten wir ja die Eigentumsverhältnisse schon klären.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Schnuffi

#63

09.11.2008, 18:22

So habe die erste EA jetzt fertig (hoffe ich jedenfalls; :-) ) habe das ganze wochenende daran gesessen.

Frage ist habe ich 3 1/2 Seiten geschrieben, ist bei mir die umfangreichste Antwort..

Bin zum selben Ergebnis wie ihr, Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB gekommen..
StineP

#64

09.11.2008, 21:26

Stine, ich weiß nicht genau, ich hab auch erst überlegt, ob noch der Anspruch nach 985 zu prüfen wäre. Aber dann würden wir ja auch irgendwie die Antwort zu Frage 2 vorwegnehmen, oder? Denn da müssten wir ja die Eigentumsverhältnisse schon klären.
Ich hatte das vorher erst ohne 985 und dann nachträglich eingefügt und nun find ich, liest sich das völlig bescheuert. Zumal du auf den Umfang der Bereicherung eingehen müsstest und natürlich auch mal kurz erläutern müsstest, warum man denn nicht die entsprechenden Geldscheine zurückverlangt... Boah... *grml

Frage ist habe ich 3 1/2 Seiten geschrieben, ist bei mir die umfangreichste Antwort..
*lach
So fühl ich mich heute auch ;)
Schnuffi

#65

11.11.2008, 12:23

weis jetzt wieso ich hier soviel habe.. habe erfüllungsgeschäft auch bereits mit reingenommen, gehört aber erst in Frage 2.. werde ich wohl ändern.. dann ca. 1 1/2 Seiten..

hörst sich doch besser an :-)
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