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Suche Beispiel für Schicksal d. Leistung/Gegenleistung

Verfasst: 21.10.2008, 09:57
von Smilie
Mädels - ich hab wieder fleißig gelesen, aber zum besseren Verständnis fehlt mir ein Beispiel.

Folgendes: (ich schreib das einfach mal aus den Unterlagen ab)

Keiner der beiden Vertragspartner hat die Unmöglickeit der Leistung zu vertreten
- Leistungspflicht erlischt
- kein Anspruch auf Gegenleistung
- Bsp. Autokauf: Käufer will Fahrzeug abholen und Geld übergeben aber Auto wurde zuvor gestohlen

Schuldner hat die Unmöglichkeit zu vertreten
- Leistungspflicht erlischt, Schuldner haftet aber auf Schadenersatz
- Anspruch auf Gegenleistung erlischt
- Bsp. s.o. aber Verkäufer hatte Schlüssel im Auto gelassen

Gläubiger hat Unmöglickeit zu vertreten:
- Leistungspflicht erlischt
- Anspruch auf Gegenleistung bleibt bestehen.

Hat jemand zum Letzten ein Beispiel für mich? Mir fällt dazu echt nichts ein...

Verfasst: 21.10.2008, 10:01
von rosa
Gläubiger hat Unmöglickeit zu vertreten:
- Leistungspflicht erlischt
- Anspruch auf Gegenleistung bleibt bestehen.

Hat jemand zum Letzten ein Beispiel für mich? Mir fällt dazu echt nichts ein...
hmmm, also da gehts ja dann in die andere richtung, beim schuldner ist das auto weg, wofür er entweder was kann oder auch nich und bei gläubiger ist das geld weg

gläubiger hat die unmöglichkeit der zahlung zu vertreten, wenn er am vorabend alles in der spielhalle verzockt hat

so versteh ichs...

Verfasst: 21.10.2008, 10:02
von Tigra

Verfasst: 21.10.2008, 10:02
von Tigra

Verfasst: 21.10.2008, 10:11
von Curry
Genau die Frage haben wir uns am Sonntag in der "Lerngruppe" auch gestellt.

z.B. kommt der Käufer das Auto abholen und fährt das neue Auto mit seinem alten Auto zu Schrott, dann hätte er es zu vertreten.

Verfasst: 21.10.2008, 10:12
von Smilie
Hm.. irgendwie versteh ich es noch nicht so richtig...
enn er am vorabend alles in der spielhalle verzockt hat
Aber wie ist dass dann zu verstehen mit
- Leistungspflicht erlischt
- Anspruch auf Gegenleistung bleibt bestehen.
Sorry, wenn ich damit vielleicht nerve aber ich verstehs leider nicht - menno!!!

Verfasst: 21.10.2008, 10:13
von Smilie
z.B. kommt der Käufer das Auto abholen und fährt das neue Auto mit seinem alten Auto zu Schrott, dann hätte er es zu vertreten.
Das ist super: Der Anspruch auf Gegenleistung, also Zahlung Kaufpreis bleibt bestehten, aber die Leistungspflicht, also Lieferung neues Auto, erlischt.

Hach, jetzt hab ichs!!! Danke Euch vielmals!!!

Verfasst: 21.10.2008, 10:16
von Tigra
im juraforum wars aber auch gut erklärt

aber ist das auto nicht ein doofe beispiel, wegen dem gefahrenübergang???

Verfasst: 21.10.2008, 10:17
von Smilie
Was anderes ist mir leider nicht eingefallen. Auch bei der Übung gings ums Auto, darum hab ich das genommen :-)

Verfasst: 21.10.2008, 10:18
von Smilie
Aber stimmt, das Juraforum hab ich gleich mal in meine Merkliste genommen :-)