REFAWI Fallbearbeitung Gastank im Garten
Verfasst: 15.10.2008, 10:56
mein Bruder hatte eine Sache, die eigentlich perfekt zu unseren REFAWI sachen passt
und NEIN, ich möchte keine rechtsberatung, er steht gerade mit der gegenseite in vergleichsverhandlungen, sie wollen sich einigen, dazu bei nachfrage auch gerne mehr, es geht nich um rechtsberatung!!
ich dachte nur, wir könntens hier mal diskutieren, weil ichs eigentlich ganz interessant finde
also wenn ihr lust habt, mal gedanken spielen zu lassen:
folgender fall
mein bruder hat ein haus gekauft
notar...alles erledigt
der vorbesitzer hat im garten einen eingegrabenen (!!!) gastank
er hat mit der gasfirma einen vertrag darüber (eigentümer ist die gasfirma)
in dem vertrag zwischen vorbesitzer und gasfirma steht, dass der eigentümer bei verkauf des objektes, im kaufvertrag mit aufnehmen muss, dass der gastank mit verkauft wird und der neue besitzer in den vertrag tritt
der vorbesitzer hat dies aber vergessen, es wurden NICHTS hinsichtlich des gastanks vereinbart
jetzt tritt die gasfirma an den neuen eigentümer (bruder) und sagt, dass sie den gastank dann abholen möchten (nur zur info: benutz wird er nicht, bruder hat andere heizung) er soll ihn bitte frei legen und er soll für den abtransport aufkommen
soooo, 1. ist mein bruder nich bereit, die kosten für den abtransport zu zahlen
2. steht auf dem tank ein riesen baum, der darauf bepflanzt wurde
es wäre also ein riiiiesen akt den tank frei zu legen und auch die kosten des abtransportes wären imens
sooooooooooooo
ich hab ihm schonmal alles dazu gesagt was ich denke stichpunktweise hab ich mir gedanken gemacht um
vertragspartner (mein bruder wohl nich!)
gastank mit grundstück fest verbunden? wenn trennung ohne imensen schaden nicht möglich ist (kam ich zu nein! also der schaden wäre nicht"imens")
ich hätte lust, den fall mal mit § auseinander zu nehmen, macht jemand mit?!
und NEIN, ich möchte keine rechtsberatung, er steht gerade mit der gegenseite in vergleichsverhandlungen, sie wollen sich einigen, dazu bei nachfrage auch gerne mehr, es geht nich um rechtsberatung!!
ich dachte nur, wir könntens hier mal diskutieren, weil ichs eigentlich ganz interessant finde
also wenn ihr lust habt, mal gedanken spielen zu lassen:
folgender fall
mein bruder hat ein haus gekauft
notar...alles erledigt
der vorbesitzer hat im garten einen eingegrabenen (!!!) gastank
er hat mit der gasfirma einen vertrag darüber (eigentümer ist die gasfirma)
in dem vertrag zwischen vorbesitzer und gasfirma steht, dass der eigentümer bei verkauf des objektes, im kaufvertrag mit aufnehmen muss, dass der gastank mit verkauft wird und der neue besitzer in den vertrag tritt
der vorbesitzer hat dies aber vergessen, es wurden NICHTS hinsichtlich des gastanks vereinbart
jetzt tritt die gasfirma an den neuen eigentümer (bruder) und sagt, dass sie den gastank dann abholen möchten (nur zur info: benutz wird er nicht, bruder hat andere heizung) er soll ihn bitte frei legen und er soll für den abtransport aufkommen
soooo, 1. ist mein bruder nich bereit, die kosten für den abtransport zu zahlen
2. steht auf dem tank ein riesen baum, der darauf bepflanzt wurde
es wäre also ein riiiiesen akt den tank frei zu legen und auch die kosten des abtransportes wären imens
sooooooooooooo
ich hab ihm schonmal alles dazu gesagt was ich denke stichpunktweise hab ich mir gedanken gemacht um
vertragspartner (mein bruder wohl nich!)
gastank mit grundstück fest verbunden? wenn trennung ohne imensen schaden nicht möglich ist (kam ich zu nein! also der schaden wäre nicht"imens")
ich hätte lust, den fall mal mit § auseinander zu nehmen, macht jemand mit?!