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rosa
#31
27.10.2008, 19:12
Ich würde sagen die Gasfirma kann den Tank herausverlangen und muss für die Schäden die durch die Entfernung entstehen selber aufkommen. Einen Ersatzanspruch des Bruders gegen den Vorbesitzer des Hauses sehe ich nicht.
wie was wo???
worauf stützt du das?
genau da meine ich
nur zur info: die vergleichsverhandlungen gingen gerade dem ende zu als die vorbesitzer mitgeteilt haben, dass sie den tank GEKAUFT haben. die gasfirma bestreitet dies. die vorbesitzer sind gerade dabei den kaufvertrag zu suchen
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Mr.Black
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#32
27.10.2008, 19:18
worauf stützt du das?
Wenn der Bruder den Tank selber ausgräbt auf eine GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag), wenn die Gasfirma selber aktiv wird Schadenersatz wegen Eigentumsverletzung.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.