REFAWI Fallbearbeitung Gastank im Garten

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
rosa

#11

15.10.2008, 13:21

ich schieb das thema vielleicht heut abend nochmal hoch, dachte wir könnten noch bissl damit üben
curry, stine, smilie?
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#12

15.10.2008, 16:00

Ich hab derzeit keine §§ zur Hand.

Aber ich bin auch der Meinung, dass der Tank KEIN wesentlicher Bestandteil ist, und damit auch nicht vom Käufer erworben wurde. Tank gehört immer noch dem Verkäufer.

Vertrag besteht weiterhin zw. Gasfirma und Verkäufer. Da kein Vertrag mit dem Käufer besteht, gibt es auch keine Vertragsgrundlage, auf der die Firma einen Anspruch ggü dem Käufer geltend machen kann. Also muss der Verkäufer in Anspruch genommen werden.

Schätze mal, der Passus, dass der Verkäufer die Sache mit dem Tank erwähnen muss, dient dazu, dass der Vertrag dann wohl auf den Käufer umgeschrieben oder übertragen wird. Ist aber hier nicht der Fall.

Frage nach der Duldung... hm... aus dem Bauch würde ich sagen, ja er muss es dulden (Verstand fragt aber, warum?).

Auf jeden Fall dürfte aber ein Schadenersatzanspruch ggü. dem Verkäufer bestehen, wenn das Grundstück umgegraben und der Baum entfernt werden muss. Denn dadurch "ändert" sich ja der Kaufgegenstand, oder???
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#13

15.10.2008, 16:08

Frage nach der Duldung... hm... aus dem Bauch würde ich sagen, ja er muss es dulden (Verstand fragt aber, warum?).
am anfang der verhandlungen hat käufer auch gesagt, "ich dulde ihn hier, ich brauch ihn nich aber ich dulde ihn"
das wurde von der gasfirma abgelehnt, er MUSS herausgegeben werden heißt es...

aber sonst :zustimm smilie :) bin auch der meinung
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#14

15.10.2008, 16:30

Ja, dass er herausgegeben werden muss, steht wohl fest.

Es ging mir um die Duldung der Buddelarbeiten und so...

Aber mal so gedacht: Wenn der Käufer sagt, ich weiß, dass im Garten ein Tank ist und das ist ok, ihn also duldet - dann ist dass doch nicht das Gleiche, wenn der Tank (von wem auch immer) entfernt werden muss, oder? Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe, oder?

Ich meine, der Käufer duldet den Tank - wenn jetzt der Verkäufer kommt und sagt, der Tank muss weg... kann dann der Käufer nicht sagen: Warum, der stört doch keinen und ich hab nichts dagegen, dass er da ist...

Klar, man könnte vielleicht sagen, dass er ja weiß, dass ein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Gasfirma besteht.... und das Dulden daraus herleiten, dass er dann ja damit rechnen muss, dass der evtl. auch mal gewartet werden muss...oder eben ausgegraben, weil er sich nun mal auf seinem Grundstück befindet, Vertragsparteien aber andere sind...
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#15

15.10.2008, 16:32

das ist zb auch so eine sache
wer trägt denn die haftung bei schäden durch den gastank???!?!??!?
hhhmmmm der käufer wohl nich, er hat den nie gekauft
der verkäufer steht nach wie vor im vertragsverhältnis mit der gasfirma meiner meinung nach

der abtransport muss gedulden werden, ok und der schaden der dadurch entsteht auch??? hmmm
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#16

15.10.2008, 16:35

Für Schäden müsste der Verkäufer gradestehen. Dem gehört der Tank ja... der Käufer hat ihn ja nie erworben, damit also überhaupt nichts zu tun...

Das ist m.E. dann ein Schadenersatzanspruch ggü. dem Verkäufer... Denn nur mit dem hat der Käufer ein Vertragsverhältnis. Mit der Gasfirma hat er ja nichts zu tun... Also kann er sich m.E. nur an den Verkäufer wenden und Ansprüche geltend machen.

Der Verkäufer hat die Schäden ja "verursacht". Ihm gehört der Tank und er muss ihn ausbuddeln. Damit entsteht ja ein "Schaden" am Vertragsgegenstand zwischen Käufer und Verkäufer.
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#17

15.10.2008, 16:35

Also ich bin ja der Meinung, dass alles wieder so hergestellt werden muss, wie es war. Also Baum raus und auch wieder rein. Die Schäden müssen schon beseitigt werden. Aber wer hat das dann zu tragen?
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rosa

#18

15.10.2008, 16:37

hm ich würde ja sagen, dass der käufer dulden muss dass der entfernt ist, wenn er keinen vertrag abschließen will und der verkäufer muss sorge dafür tragen, dass das grundstück in vertragsgerechten zustand zurück geführt wird oder? dem käufer dürften weder finanziele noch keine ahnug garten mäßige schäden entstehen
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#19

15.10.2008, 16:38

seh ich auch so.
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#20

15.10.2008, 16:39

Der Käufer hat ja mit dem Verkäufer-Gasfirma-Verhältnis überhaupt nichts zu tun.
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