Übungsfall Autokauf 2
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kann er nicht auch gem. § 439 I BGB die Lieferung eines mangelfreien Wagens verlangen. Der Wertverlust des Neuwagens wäre doch enorm hoch bei einer Neulackierung.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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ich verweise nochmal auf meine Beiträge 5 # 7 - dieses Mal hab ich mich wenigstens nicht so blamiert...
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Smilie hat geschrieben:Als Nacherfüllung nach 439 kommt aber auch die Lieferung einer mangelfreien Sache in Betracht - der Käufer hat also die Wahl zwischen Beseitigung und Lieferung.
Ja kann er, und das wäre auch eine gute Lösung.Curry hat geschrieben:Kann er nicht auch gem. § 439 I BGB die Lieferung eines mangelfreien Wagens verlangen. Der Wertverlust des Neuwagens wäre doch enorm hoch bei einer Neulackierung.
Was tun wir, wenn der Verkäufer gegen den Nacherfüllungsanspruch § 439 Abs. 1 BGB einwendet, die Nacherfüllung sei ihm aus Kostengründen nicht zumutbar (§ 439 Abs. 3 BGB) die Kosten für einen Z3 in dieser Farbe seien mittlerweile gestiegen.
Zuletzt geändert von Mr.Black am 17.09.2008, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Er lehnt ja gerade die Lieferung eines neuen Fahrzeuges unter Berufung auf § 439 Abs. 3 ab.Tigra hat geschrieben:dann muss er ein neues fzg. herbringen wenn er nach 439 ablehnt!
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
gegen welchen denn? Neubeschaffung?gegen den Nacherfüllungsanspruch § 439 Abs. 1 BGB einwendet,
Dann Rücktritt vom KV - weil Verkäufer verpflichtet ist, Mangelfreie Ware zu übergeben. Das liegt hier nicht vor, wenn nicht nachgebessert oder neu geliefert werden kann.
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Dem Käufer ist die angebotene Nacherfüllung nicht zuzumuten und er kann deshalb gem. § 440 BGB vom Vertrag zurücktreten und evtl. Schadenersatz verlangen.
Curry
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@ mr. black: hast du die konkrete lösung parat?
wird die dann hier eingestellt?
ehrlich gesagt bin ich grad etwas ratlos. ich spreche jetz so aus der praxis...
gutachten müsste m. e. erstmal der Mdt. selbst zahlen bzw. seine RSV er ist ja in der beweislast das schlecht lackiert wurde...
wird die dann hier eingestellt?
ehrlich gesagt bin ich grad etwas ratlos. ich spreche jetz so aus der praxis...
gutachten müsste m. e. erstmal der Mdt. selbst zahlen bzw. seine RSV er ist ja in der beweislast das schlecht lackiert wurde...
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Wir haben Rücktritt im Angebot und Schadenersatz.
Weitere Vorschläge?
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LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
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