Übungsfall Autokauf 2

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#1

17.09.2008, 12:10

B hat sich einen fabrikneuen Wagen des Typs Z3 in der Farbe Mitternachtsschwarz beim Händler bestellt und endlich geliefert bekommen. Nun stellt B unschöne Farbeffekte im Lack fest, die auf einer mangelhaften Ausführung der Lackierung beruhen.

Der Händler versichert, dass die Lackierung weder den Rostschutz noch das Fahrverhalten des Wagens negativ beeinflusst. B hätte aber gerne eine fehlerfreie Lackierung, was kann er tun?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#2

17.09.2008, 12:34

§ 437 i.V.m. § 439 BGB
LG, Ela
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#3

17.09.2008, 12:38

1. zum adac fahren und lackschichtdickenmessung vornehmen lassen
2. zum gutachter damit
3. schreiben an die damen und herren Nachbesserung verlangen
wenn nicht
rücktritt vom KV :D

okay back to topic...
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#4

17.09.2008, 14:10

Nachbesserung also Neulackierung?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#5

17.09.2008, 14:13

Als Nacherfüllung nach 439 kommt aber auch die Lieferung einer mangelfreien Sache in Betracht - der Käufer hat also die Wahl zwischen Beseitigung und Lieferung.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#6

17.09.2008, 14:14

Kommt darauf an, wie groß die Fläche der unschönen Farbeffekte ist. Wenn sie zu groß ist: Neulackierung.

Außerdem geht ein PKW mit unschönen Farbeffekten nicht in den Handel, erst recht nicht ein Z3, das riecht nach Transportschaden o. ä.. Im Notfall siehe Tigra: Gutachten.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#7

17.09.2008, 14:18

Hm... kommt drauf an, was teurer wäre - Neulackierung oder neues Auto... Der Verkäufer hat ja die Möglichkeit, die Neulackierung nach 439 Abs 2 abzulehnen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#8

17.09.2008, 14:28

auf die fläche kommts eigtl nicht daruf an...
kaufpreisminderung wär vielleicht noch ne idee
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#9

17.09.2008, 14:30

Aber B will ja
gerne eine fehlerfreie Lackierung
.

Also kommt Kaufpreisminderung eher nicht in Betracht, denn dann wären die Flecken ja immer noch da...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#10

17.09.2008, 14:30

Soll der Kunde das Gutachten zunächst auf eigene Kosten erstellen lassen?
Was tun, wenn der Verkäufer die Mangelbeseitigung nach § 439 BGB wegen zu hohem Aufwand ablehnt?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Antworten