B hat sich einen fabrikneuen Wagen des Typs Z3 in der Farbe Mitternachtsschwarz beim Händler bestellt und endlich geliefert bekommen. Nun stellt B unschöne Farbeffekte im Lack fest, die auf einer mangelhaften Ausführung der Lackierung beruhen.
Der Händler versichert, dass die Lackierung weder den Rostschutz noch das Fahrverhalten des Wagens negativ beeinflusst. B hätte aber gerne eine fehlerfreie Lackierung, was kann er tun?
Übungsfall Autokauf 2
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
1. zum adac fahren und lackschichtdickenmessung vornehmen lassen
2. zum gutachter damit
3. schreiben an die damen und herren Nachbesserung verlangen
wenn nicht
rücktritt vom KV
okay back to topic...
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Nachbesserung also Neulackierung?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
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Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Als Nacherfüllung nach 439 kommt aber auch die Lieferung einer mangelfreien Sache in Betracht - der Käufer hat also die Wahl zwischen Beseitigung und Lieferung.
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Kommt darauf an, wie groß die Fläche der unschönen Farbeffekte ist. Wenn sie zu groß ist: Neulackierung.
Außerdem geht ein PKW mit unschönen Farbeffekten nicht in den Handel, erst recht nicht ein Z3, das riecht nach Transportschaden o. ä.. Im Notfall siehe Tigra: Gutachten.
Außerdem geht ein PKW mit unschönen Farbeffekten nicht in den Handel, erst recht nicht ein Z3, das riecht nach Transportschaden o. ä.. Im Notfall siehe Tigra: Gutachten.
Hm... kommt drauf an, was teurer wäre - Neulackierung oder neues Auto... Der Verkäufer hat ja die Möglichkeit, die Neulackierung nach 439 Abs 2 abzulehnen.
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Aber B will ja
Also kommt Kaufpreisminderung eher nicht in Betracht, denn dann wären die Flecken ja immer noch da...
.gerne eine fehlerfreie Lackierung
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Soll der Kunde das Gutachten zunächst auf eigene Kosten erstellen lassen?
Was tun, wenn der Verkäufer die Mangelbeseitigung nach § 439 BGB wegen zu hohem Aufwand ablehnt?
Was tun, wenn der Verkäufer die Mangelbeseitigung nach § 439 BGB wegen zu hohem Aufwand ablehnt?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.