Übungsfall Autokauf 2

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#41

18.09.2008, 09:39

wann bekommen wir mal die richtige lösung???

da gibts doch bestimmt mehr als einen weg die sache zu lösen....
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#42

18.09.2008, 09:39

Aber er will ja ein neues Auto, nicht nur eine Neulackierung.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#43

18.09.2008, 09:41

@ lillydiana Interessante Gedanken. Kannst Du die noch mit Rechtsnormen belegen? Macht es denn einen Unterschied, ob der B die Mitnahme des Wagens beim Händler verweigert hat oder den Lackfehler erst Zuhause bemerkt?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#44

18.09.2008, 10:39

Oje, dazu brauche ich mehr Zeit.

Und ich habe mit Schrecken bemerkt, dass das Subsumieren mir mittlerweile schwerer fällt, als ich es je für möglich gehalten hätte. Das materielle Recht war in der Ausbildung mein Steckenpferd. Ich hab so viel vergessen, es ist unglaublich.
An dieser Stelle will ich mal ein dickes Dankeschön sagen :blumen
Erst mal dafür, dass Du Dir die Zeit nimmst und uns wieder mal auf Kurs bringst. Daran erkennt man erst, wo es klemmt. Ich hab auch schon den ersten Übungsfall mit Interesse verfolgt. Aber eben das Subsumieren... Und dann die Zwischenfragen. Die einen auch völlig auf den Holzweg führen können..

Zur Frage selbst: Sicher macht das einen Unterschied. Wenn das Auto schon abgeholt wurde, kann ein Annahmeverzug, in welcher Form auch immer, nicht eingetreten sein.
Und schon sind wir wieder bei Pudels Kern.
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#45

18.09.2008, 11:12

Wichtig für jede Fallösung ist eine systematische Prüfung von Anfang an, ohne sich sofort auf vermeintliche Probleme zu stürzen. Andernfalls diskutiert man vielleicht die Anfechtung und hat übersehen, dass vielleicht gar kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.

Also prüft doch mal durch:

Kunde möchte ein (mangelfreies) Auto:

1. Ist ein Anspruch auf Lieferung eines Autos überhaupt entstanden?

wenn ja

2. Ist der Anspruch zwischenzeitlich erloschen (z.B. durch Erfüllung, Anfechtung, Untergang der Sache etc.)

wenn ja

3. Bestehen dafür Folgeansprüche (Schadenersatz, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.)
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#46

18.09.2008, 11:55

B hat sich einen fabrikneuen Wagen des Typs Z3 in der Farbe Mitternachtsschwarz beim Händler bestellt und endlich geliefert bekommen. Nun stellt B unschöne Farbeffekte im Lack fest, die auf einer mangelhaften Ausführung der Lackierung beruhen.

Da Du das in der Frage so formuliert hast, gehe ich davon aus, dass hier die Lieferung frei Haus vertraglich vereinbart wurde. Der Anspruch ist mit wirksam werden des Vertrages entstanden. Also wäre hier der Käufer in Annahmeverzug, wenn er die Abnahme der Sache grundlos verweigern würde, wenn die Sache vertragsgemäß geliefert wird. Er hat die Annahme nicht verweigert. Hier ist aber fraglich, wann dieses "nun", also die Feststellung der Farbunregelmäßigkeiten am Auto, entdeckt wurden. Das hier ein Sachmangel vorliegt ist unstreitig. War der Käufer verpflichtet, bei Übergabe der Sache diese genau auf Unregelmäßigkeiten hin zu überprüfen? Oder konnte er davon ausgehen, dass ein fabrikneues Fahrzeug sachmangelfrei, zumindest auf den ersten Blick, ist? Wie groß sind die Lackschäden, sieht man die bei einmal ums Auto gehen?

Das zu 1. Zumindest z. T.

zu 2.: Der Anspruch ist mit Lieferung erloschen, weil erfüllt.

Die Folgeansprüche sind grundsätzliche Ansprüche. Es ist unerheblich, wann die Farbunregelmäßigkeiten entstanden sind, ob bei Fertigung (unwahrscheinlich), oder beim Transport zum Händler (Transportschaden). Der Händler hat bis zur Lierferung der Sache zu gewährleisten, dass die Sache selbst frei von Mängeln, gem. Treu und Glauben, beim Käufer ankommt.

Zu 3.
Schadenersatz entsteht nur, wenn dem Käufer wirklich Folgekosten aus dem Mangel an der Sache erwachsen. Z. B. Gutachterkosten. Nutzungsausfall nur dann, wenn der Käufer das Fahrzeug nachweislich für irgendwelche Zwecke verplant hatte und dies aufgrund des Mangels nicht mehr tun kann. Selbstnutzung z. B. Ob das Auto fahrbereit ist oder nicht, spielt hier keine Rolle. Denke ich.
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#47

18.09.2008, 11:58

Mach mal geistig aus dem Lachschaden einen Lackschaden. Musste mich beeilen, habs übersehen :shock:
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#48

18.09.2008, 12:09

lillydiana hat geschrieben: zu 2.: Der Anspruch ist mit Lieferung erloschen, weil erfüllt.
Wann liegt die Erfüllung eines Anspruches vor? Was war vertraglich geschuldet? Was wurde geleistet?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#49

18.09.2008, 12:12

Erfüllung würde vorliegen bei Übergabe des mangelfreien Fahrzeuges - und genau die liegt nicht vor - es sei denn, die Flecken sind erst später entstanden...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#50

18.09.2008, 12:15

wobei wir wieder bei der beweislast des käufers wären, dieser nachweisen muss das die schäden bei übernahme bereits bestanden haben - also SV-GA zunächst auf eigene Kosten!!
[size=85]capture life - create art[/size]
Antworten