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EA I - Ideen und Gedanken

Verfasst: 11.09.2008, 16:55
von Jennie
Hallo liebe Mitstudis,

habe nach Anregung von Immi nun mal diesen Thread eröffnet, in dem wir die Ideen und Gedanken zur EA I (BGB/ZPO) sammeln können.

Smilie hatte schon erste Ideen in ihren Blog geschrieben.

Was sind Eure Gedanken zur EA I?

Abgabtermin: 09. Februar 2009!

Verfasst: 11.09.2008, 16:59
von Smilie
Soll ich meinen Schmus jetzt hier auch noch mal posten?

Verfasst: 11.09.2008, 17:15
von Tigra
sag einfach du blogst es :D

Verfasst: 11.09.2008, 20:59
von Jennie
Smilie, Du kannst es ja hier reinkopieren. Oder wir lesen alle in Deinem Blog nach.

Ich muss erstmal vorab sagen, dass ich noch nicht wirklich weit mit der KE 1 bin und mir auch noch nicht viele Gedanken über die EA gemacht habe. Ich notiere mir nur hin und wieder mal ein Stichwort, damit ich später noch weiß, an was ich alles denken wollte.

Ich habe Deinen Blog gelesen und schon mal folgende Anmerkungen dazu:

Ich glaube nicht, dass hier die Zustimmungsfreiheit greift, denn in der EA steht ausdrücklich, A habe das Geld von seinem Vater bekommen, um damit Schulbücher zu kaufen, § 110 sagt aber, dass ein Vertrag ohne Zustimmung nur dann wirksam ist, wenn der Minderjährige die Leistung mit Mitteln erbracht hat, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Beides ist hier meiner Meinung nach nicht passiert. Das Geld wurde ihm zum Zweck des Schulbücherkaufs überlassen.

Verfasst: 12.09.2008, 07:51
von butterflybabe
Prüft die Sachen doch bitte gutachterlich. Das müsst ihr in der EA auch so machen.

Also, welche Anspruchsgrundlage kämen in Betracht, was sind die Voraussetzungen dafür, treffen diese vorliegend zu bzw. warum nicht.

Verfasst: 12.09.2008, 08:42
von rosa
kurze anmerkung:
gina hat mir hier geschrieben, dass es besser wäre, die EA´s im rfw-forum zu besprechen, da würden die fertigen studies schon in den startlöchern stehen um uns zu helfen und auch sie hätte die antworten schon fertig...

ich wollte es nur mal weiter geben, kann dann jeder selbst entscheiden!

ps: bitte nicht hier in diesem thread darauf eingehen, wenn jemand was dazu sagen will, dann im oktober thread, den hier sollten wir "sauber halten" :)

Verfasst: 12.09.2008, 09:45
von Smilie
So, hier noch mal meine Gedanken mit folgender Bemerkung:
Ich habe die KE 1 noch nicht gelesen. Das sind nur Gedanken, die mir vorab schon mal im Kopf rumgesprungen sind und die ich festhalten wollte, um sie später genauer unter die Lupe zu nehmen. Also bitte nicht schelten. Das ist nur meine "Stichpunktliste"!

Kaufvertrag nach § 433 BGB

Verpflichtungsgeschäft: § 433 BGB

Sohn ist nur beschränkt geschäftsfähig § 106 BGB
KV also nur gültig bei Genehminung durch Eltern § 107 BGB

In diesem Fall: KV unwirksam - ist davon auszugehen, dass Eltern nicht zustimmen

ABER: § 108 BGB: Zustimmungsfreiheit, wenn dadurch nur rechtlicher Vorteil des Minderjährigen...
Frage: Was ist rechtlicher Vorteil und liegt er vor - wenn Ja - müssen Eltern nicht zustimmen. - KV wäre wirksam geschlossen!

Erfüllungsgeschäft § 929 BGB
ist wirksam - da getrennt vom Verpflichtungsgeschäft - Übergabe Geld gegen Bücher

Fragen zur ungerechtfertigten Bereicherung!!!



Schenkung:
Wirksam, da aus dem Eigentum des Sohnes übertragen.


Ansprüch Verkäufer ggü. Freundin?
Wohl eher nicht... ich sehe keine Rechtsbeziehung zwischen denen (außer dass die die Anlage hat... aber Verkäufer hat ja kein Eigentum mehr dran wg. 929 BGB)

Verfasst: 12.09.2008, 13:21
von rinchen
Bis zu "ABER" stimme ich Dir zu, aber danach geht es bei mir in die ganz andere Richtung. Ich hab die KE I aber auch fast durch und hatte vorher auch erst noch andere Gedanken.

Bei einem Kaufvertrag hat der Käufer nicht alleinig einen rechtlichen Vorteil; er muss ja auch etwas dafür geben.

Verfasst: 12.09.2008, 13:46
von Tigra
wenn ich das hier alles so lese, schmeiß ich den wirt nächstest jahr hin.... da komm ich ja nie auf die richtige lösung!

Verfasst: 12.09.2008, 15:11
von Gina
Wir können das gern gemeinsam an anderer Stelle diskutieren, ihr wisst wo.

www.rfwforum.de

Unsere Drittsemester brauchen dringend was für die Prüfungsvorbereitung, wenn sie aus Berlin zurück kommen. Die freuen sich mit Sicherheit, euch ein paar Tipps für die EA I zu geben. Sie müssen zwar noch ihre KEs vom 3. Semester durchackern und selbst EAs schreiben, sind dafür in BGB/Verfahrensrecht superfit und könnten noch was dabei lernen.