Rücktritt Vertrag

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Ickebins82
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#1

19.02.2008, 07:21

Hi Leute! Ich soll für unsere Mdt. ein Schreiben vorformulieren, in dem wir für sie den Rücktritt aus einem Tanzschulvertrag erklären. Die Mdt. haben einen Tanzkurs für 2 Doppelstunden gebucht, jetzt kam die Bestätigung per Post, aber nur für eine Doppelstunde, da an Ostern kein Kurs stattfindet. Die Tanzschule hat aber weder einen Ersatztermin vorgeschlagen, noch mitgeteilt, dass am Preis was zu machen ist. Wie soll ich das bitte schreiben? Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.
Janin

#2

19.02.2008, 07:22

wie wäre es damit:

"hiermit erklären wir den rücktritt aus dem geschlossenen vertrag und bitten um umgehende bestätigung".
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Ickebins82
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#3

19.02.2008, 07:29

es geht mir mehr um die begründung. muss ich die überhaupt mit reinschreiben?
Janin

#4

19.02.2008, 07:31

nein du brauchst keine begründung reinschreiben. warum?
StineP

#5

19.02.2008, 07:36

Sehe ich genauso... Kurz und knapp reicht das. Kannst dich ja sonst im Einleitungssatz auf die Mitteilung beziehen, dass kein Kurs stattfindet.
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Mr.Black
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#6

26.02.2008, 11:13

Und wo zaubert ihr den Rücktrittsgrund her?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Monte
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#7

26.02.2008, 11:18

Würde es evtl. in der Art formulieren:

Da die gemachten Angaben zu den Terminen nicht der Tatsache entsprechen.

Muss Mr. Black aber recht geben.Du musst nen Grund angeben um aus dem Vertrag rauszukommen.Es sei denn, es ist im Vertrag/AGB ne Rücktrittsklausel drin,die besagt,dass man ohne Angabe von Gründen innerhalb der und der Zeit vom Vertrag zurücktreten kann. Aber achte dann auch auf weitere Klauseln,z.B. dass dann trotzdem der vertraglich vereinbarte preis fällig wird.
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Smilie
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#8

26.02.2008, 11:22

:zustimm Monte. Eine Begründung für den Rücktritt würde ich auch auf jeden Fall mit reinnehmen. Da erspart man sich gleich die Arbeit, noch einmal zu schreiben weil die Gegenseite wissen will, warum zurückgetreten wird.

Es sei denn, es gibt eine Rücktrittsklausel binnen einer bestimmten Zeit ohne Angabe von Gründen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Mr.Black
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#9

26.02.2008, 11:26

Smilie hat geschrieben::zustimm Monte. Eine Begründung für den Rücktritt würde ich auch auf jeden Fall mit reinnehmen.
Mit Rücktrittsgrund ist nicht die Begründung gemeint warum man gerne zurücktreten möchte sondern anders gefragt:

Woraus sollte ein RücktrittsRECHT beruhen? Vertraglich vereinbart? Im Gesetz verankert? Ich sehe da derzeit keines.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
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Mr.Black
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#10

26.02.2008, 11:38

Um das Ganze nicht zum kleinen BGB Schein ausarten zu lassen:

Wenn Mandant ZWEI Doppelstunden zum Preis X bucht, dann handelt es sich bis zur Bestätigung um ein ANGEBOT.
Wenn die Tanzschule nun EINE Doppelstunde zum gleichen Preis X bestätigt, dann ist das zwar eine Annahme, aber die stimmt inhaltlich nicht mit dem Angebot überein. Gem. § 150 Abs. 2 BGB gilt die veränderte Annahme nun als neues Angebot.

Dieses neue Angebot muss der Mandant wiederum annehmen damit ein Vertrag zustande kommt.

Ergebnis: Es gibt bis dato keinen Vertrag. Es bedarf keines Rücktrittes.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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