Wer löst mir diesen Fall?

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#11

23.07.2007, 11:52

Mit alter Rechtsprechung wäre ich da an Deiner Stelle megavorsichtig, wurde doch das Schuldrecht zur Umsetzung irgendeiner relevanten EU-Richtlinie novelliert und dabei die Dogmatik mit allen möglichen Füßen getreten :roll: .

Den Herausgabeanspruch (Sachenrecht!) könnte es nur nach § 985 BGB geben. Dem kann aber Recht zum Besitz entgegen stehen wg. der Eigentumsverschaffungspflicht (aufschiebend bedingt) des Verkäufers.

Bzgl. des Rücktritts (Gestaltungsrecht, das eigentlich der Verjährung nicht unterliegt) würde ich an Deiner Stelle mal §§ 218, 216 BGB in Augenschein nehmen.
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Annile
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#12

23.07.2007, 12:49

Wieso bearbeitest du denn Fall nicht mal zur Übung selbst und legst und dar, was du bearbeitet hast.

Gegebenenfalls ist hier nämlich auch das EGBGB zu Grunde zu legen.

Ich hab mich jetzt nicht sonderlich mit der Aufgabe beschäftigt, aber
hast du denn schon sämtliche Anspruchsgrundlagen geprüft? (wie 812 BGB, 985 BGB)

Hattest du gegebenenfalls § 449 BGB gemeint (Eigentumsvorbehalt)
Es Annile :hurra
Gina

#13

23.07.2007, 13:35

:sorry Ich hab natürlich § 216 II 2 BGB gemeint!!!

Ist ja wie verhext heut...... :roll:
Suse
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#14

23.07.2007, 13:46

Der Thread ist aus Mai 2006. Sollen wir uns darüber noch den Kopf zerbrechen?
LG, Ela
Gina

#15

23.07.2007, 14:07

Ach du je, jetzt wo du´s sagst! :shock: Ich hatte den als "Neuen Beitrag" auf der Liste, als ich oben angeklickt hab... Und ich dumme Nuss wärm den auch noch auf... :oops:

Okay, schließen!!
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Mr.Black
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#16

23.07.2007, 14:10

Suse hat geschrieben:Der Thread ist aus Mai 2006. Sollen wir uns darüber noch den Kopf zerbrechen?
:lolaway

GINA!!!
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Andreas

#17

23.07.2007, 15:01

Ich hol' mir mal nen Kaffee, setz mich dazu und schau euch mal zu :mrgreen:

Macht ruhig weiter :wink:
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Curry
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#18

23.07.2007, 15:10

Ach ja, ich fand es auch irgendwie witzig, das zu verfolgen. Hat ziemlich lange gedauert, bis es klick gemacht hat. :mrgreen:
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gina

#19

23.07.2007, 15:55

Ich hab ja (hoffentlich) im Oktober mündliche Prüfung, da hab ich zumindest noch mal was nachgeschlagen.... :oops:

Und hin und wieder ein Lacher ist doch auch nicht verkehrt! :patsch Gibt so selten was zu lachen. 8)
Gast

#20

23.07.2007, 17:39

Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen. Der Rasenmäher kann zurückverlangt werden .... nur so mal nebenbei.
Gesperrt