Wer löst mir diesen Fall?

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Mr.Black
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#21

23.07.2007, 18:03

Preußi hat geschrieben:Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen. Der Rasenmäher kann zurückverlangt werden .... nur so mal nebenbei.
Also BITTE Preußi, der Rasenmäher interessiert doch nun wirklich niemanden mehr...
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Tascha88
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#22

23.07.2007, 18:29

:lolaway
* Lebe jeden Tag als ob es dein Letzter wär *

LG
Andreas

#23

23.07.2007, 19:12

Ok, dann mal :closed

:wink:
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